Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News

AIA News

Unsere hochwertigen News und Informationen zu berufsrechtlichen, berufsbezogenen und versicherungsfachlichen Themen versenden wir monatlich per Email als "Wissenswert"-Newsletter. 

  • Größere Objekte bieten für die Architekten und Ingenieure eine gute Möglichkeit ihr Know-How unter Beweis zu stellen. Sie stellen im Hinblick auf die Haftung jedoch ein größeres Risiko dar und erfordern oft die Absicherung höherer Versicherungssummen.

  • Im Baustellenbereich genügt es nicht, einen quer über die Straße verlegten Wasserschlauch durch Aufstellen des Verkehrsschildes „unebene Fahrbahn“ zu sichern. Der Baustellenbetreiber müsse den Schlauch vielmehr abdecken oder Verkehrsteilnehmer vom Überfahren der Gefahrenstelle abhalten. So lautet das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Juni 2014 (Az.: 4 U 118/13).

  • Für einen aus fehlender Sicherung resultierenden Unfall eines Beschäftigen auf der Baustelle kann der Vorgesetzte vom Sozialversicherungs-Träger auch dann regresspflichtig gemacht werden, wenn es sich um den Mitarbeiter eines befreundeten Unternehmens handelt. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom 22. Mai (Az.: 2 U 574/12).

  • Etwa 30.000 Legionellose-Erkrankungen mit ca. 4.500 Sterbefällen verzeichnet Deutschland jährlich. Jetzt hat der BSB in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung e. V. Hannover einen Ratgeber erarbeitet, der Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen aufzeigt und darüber informiert, was bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen wichtig ist.

  • Verhält sich ein Arbeitnehmer Kunden gegenüber unfreundlich, muss er unter Umständen mit einer schriftlichen Abmahnung rechnen, die Bestandteil der Personalakte bleibt. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit einem Urteil vom 20. Mai 2014 (Az.: 2 Sa 17/14). Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

  • Im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen möchten wir Sie insbesondere auch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:

  • Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!

  • Architekt muss in der Grundlagenermittlung zu Leistungszielen beraten! | Wer Planungsleistungen (faktisch) erbringt, muss auch mangelfrei planen! 1

  • Auftragnehmer wird behindert: Kein Verzug (und keine Vertragsstrafe) ohne Mahnung! | Andere als vereinbarte Abdichtungsbahn eingebaut: Leistung mangelfrei ausgeführt! | Nachunternehmer sorgfältig ausgesucht: Keine Organisationspflichtverletzung!

  • Eigenleistung des Bauherrn; Frage des Bauherrn: Dafür brauchen wir doch keinen Unternehmer, das kann ich doch selbst erledigen?Die Ersparnisse, die man auf den ersten Blick in der eigenen Leistung sieht, stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken und möglichen Schäden.

Erhalten Sie wertvolle Informationen rund um Bauen, Recht und Architektur!

Natürlich kostenlos, unverbindlich und mit der Möglichkeit, jederzeit wieder abzubestellen.

Newsletter-Themen anmelden / abmelden

Wenn ich künftig die Angebote nicht mehr erhalten möchte, kann ich am Ende der Newsletter E-Mail oder bei der AIA AG unter werbewiderruf@aia.de der Verwendung meiner Daten für Werbezwecke widersprechen.