Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

Dienstleistungen für Architekten und Ingenieure

  • Dienstleistungen
  • Honorarschutz
  • HonorarVerrechnungsStelle

Ihre Chance mit weniger Aufwand zu mehr Geld zu kommen!

Die HonorarVerrechnungsStelle der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH übernimmt für Sie das gesamte Honorarmanagement.

  • Beratung beim Vertragsabschluss
  • Baubegleitende Beratung zu Honorarfragen
  • Rechnungserstellung - egal, ob pauschal oder HOAI-konform
  • professionelle Verfolgung offener Forderungen
  • gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorare mit den besten Anwälten im Honorarrecht

Zu erstaunlichen günstigen Konditionen helfen wir Ihnen, Fehler zu vermeiden und geben Tipps, die bares Geld wert sind.

Wie kommen Sie zu mehr Geld?

Wenn Sie eine Teil- oder Schlussrechnung über die HonorarVerrechnungsStelle versenden wollen, benötigen wir nur ein paar Angaben für die pauschale Rechnung oder eine spezifizierte Rechnung nach HOAI, die Sie uns zusammen mit dem Dokument Geschäftsbesorgungsvertrag und Abtretungserklärung einfach per Fax an 0211 - 49 365 58 oder per E-Mail an info[at]digari.de übermitteln können.

Weitere Details unserer Leistung finden Sie in unseren allg. Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweisen. Die Kosten unserer Tätigkeit entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Preisverzeichnis.

Lassen Sie sich schon vor Vertragsabschluss durch unsere spezialisierten Juristen über Möglichkeiten einer optimalen Vertragsgestaltung beraten. Zu erstaunlich günstigen Konditionen helfen wir Ihnen, Fehler zu vermeiden und geben Tipps, die bares Geld wert sind.

Weitere wichtige Informationen

Eine Darstellung für Ihren Bauherrn finden Sie hier:

Bei gerichtlichen Verfahren können die entstehenden Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten durch die Honorarrechtsschutzversicherung der AIA AG abgesichert werden. Da dies nur für Ansprüche aus schriftlichen Verträgen gilt, sollte der Versicherungsschutz so früh wie möglich vereinbart werden.