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AIA - Service - Argumentationshilfen für unsere Kunden gegenüber anderen Baubeteiligten (3)

Eigenleistung des Bauherrn

Frage des Bauherrn: Dafür brauchen wir doch keinen Unternehmer, das kann ich doch selbst erledigen?

Antwort des Architekten: Ich habe nichts dagegen, wenn Sie die Wände streichen oder tapezieren, aber alles andere sollten fachlich dazu ausgebildete, qualifizierte Handwerker machen. Bauen ist gerade im Zeitalter des Energiesparens eine hochkomplexe Sache geworden. So können schon die  kleinsten Fehler bei der Ausführung  zu großen Feuchtigkeits- und Schimmelschäden führen. Auch kann es zu Schäden infolge von Abstimmungsproblemen mit anderen Gewerken kommen. Häufig baut die Leistung eines Handwerkers auf der Vorleistung eines anderen Unternehmers auf. Hier sind Erfahrung und qualifiziertes Fachwissen erforderlich, um einen reibungslosen Übergang von einer Leistung zur anderen zu Gewährleisten. 

Die Ersparnisse, die man auf den ersten Blick in der eigenen Leistung sieht, stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken und möglichen Schäden. Außerdem verlangt die Rechtsprechung, dass ich bei der Erbringung von Eigenleistungen dauerhaft vor Ort bin – quasi jede Stunde, die Sie arbeiten. Das kann ich aber nur mit einer zusätzlichen Vergütung. Im Ergebnis wird es daher nicht billiger. 

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