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Schadenmeldung

  • 1

    Dokumentieren Sie den Schaden

    Dokumentieren Sie den Schaden so ausführlich wie möglich, ggf. durch Protokolle, Fotos, Skizzen, Rechnungen, Verträge, etc.

    Sie können so unmittelbar zu einer sachgerechten und schnellen Bearbeitung beitragen.

  • 2

    Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich

    Hier haben Sie die Möglichkeit, den Schaden jederzeit rasch und unkompliziert zu melden.

    Bitte halten Sie dafür Ihre Kunden- und Versicherungsscheinnummer bereit.

    Sofern unbedingt Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen, kontaktieren Sie bitte die Schadenabteilung vorab telefonisch.

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    Berufshaftpflichtversicherung

    Mit ein paar Angaben können Sie den Schaden online melden.

    Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung.

    Schadenformular ausfüllen

    Klicken Sie auf die folgenden Buttons um die "Vollständige Schadenmeldung" bzw. die "Vorsorgliche Schadenmeldung" zu starten.

    Folgen Sie einfach den Schritten in der Menüleiste. Pflichteingaben sind entsprechend gekennzeichnet.
    Über Hinweisfelder erhalten Sie eine Hilfestellung zum Ausfüllen. Mit der Upload- Funktion können zusätzlich Stellungnahmen oder Informationen als Anlagen beigefügt werden.

    Vollständige Schadenmeldung

    Die vollständige Schadenmeldung ist erforderlich, wenn im Schadenfall konkreter bzw. sofortiger Handlungsbedarf besteht.

    Beispiele: Sie haben Gerichtspost erhalten, Ihnen liegt ein konkretes Anspruchsschreiben des Bauherrn oder eines Anwalts vor, der Bauherr hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, kurz vor Ablauf der Gewährleistung der Unternehmer werden Mängel festgestellt oder es gibt einen Baustopp.

    Die Pflichtfelder sind in jedem Fall auszufüllen. Zusätzlich zu den Pflichtfeldern gibt es weitere Fragen, deren Beantwortung wir für die umfassende Bearbeitung des Schadenfalls benötigen, die Sie jedoch nachliefern können, sofern Ihnen eine Beantwortung nicht sofort möglich ist. Diese Felder sind entsprechend gekennzeichnet.

    Vorsorgliche Schadenmeldung

    Hier können Sie einen Schadenfall mit wenigen Angaben vorsorglich melden. Eine rein vorsorgliche Schadenmeldung ist nur zu empfehlen, wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht, etwa weil mögliche Ansprüche noch nicht konkretisiert wurden.

    Ein Beispiel: Der Bauherr äußert mündlich seine Unzufriedenheit mit erbrachten Leistungen oder weist mündlich auf Mängel hin. Sie haben daraufhin den Unternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert, ahnen aber schon, dass der Unternehmer Schwierigkeiten machen wird und der Aufforderung zur Mängelbeseitigung vielleicht nicht nachkommt.

    Sollte sich der Fall weiterentwickeln, ist eine vollständige Schadenmeldung erforderlich. Im Zweifel sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit direkt eine vollständige Schadenmeldung abgeben, da mit einer vorsorglichen Schadenmeldung keine umfassende Bearbeitung des Schadenfalles möglich ist.

    Hinweis

    Sie benutzen ein Mobilgerät. Am einfachsten ist die Schadensmeldung mit einem Desktop-Computer.

    Hinweis

    Sie benutzen ein Mobilgerät. Am einfachsten ist die Schadensmeldung mit einem Desktop-Computer.

    Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen im Schadenfall Abwehrschutz bei unbegründeten Ansprüchen und die Regulierung begründeter Forderungen. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

    •  Wann sollten Sie einen Schadenfall melden?

      Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung haben Sie einen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie wegen Personen- oder sonstigen Schäden (Sach- und/oder Vermögensschäden) von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Sie sollten einen Schadenfall daher melden

      • bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte
      • bei konkreter Inanspruchnahme auf Schadensersatz bei erkanntem eigenem Fehler, der nicht mehr behoben werden kann, ohne dass es zu einem Schaden kommt
      • bei gerichtlicher Inanspruchnahme z.B. durch Klageverfahren, Streitverkündung etc.

      Jeder Schadenfall sollte unverzüglich gemeldet werden.

      Bei gerichtlichen Verfahren ist aufgrund der häufig sehr kurz gefassten Fristen, eine sofortige Meldung unbedingt erforderlich. Durch rechtzeitige Reaktion können Nachteile, die allein durch Fristversäumnisse entstehen, vermieden werden.

      Wird ein Schadensersatzanspruch mittels Mahnbescheid geltend gemacht, müssen Sie auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer unverzüglich Widerspruch in voller Höhe gegen den Mahnbescheid einlegen.

      Häufig unterbleibt eine frühzeitige Schadenmeldung in der Annahme, für einen behaupteten Schadenfall nicht verantwortlich zu sein. Dadurch gefährden Sie nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern verschlechtern u.U. auch Ihre Haftungssituation.

      Bedenken Sie bitte, dass Ihre persönliche Einschätzung falsch sein kann. Außerdem steht Ihnen über die Berufshaftpflichtversicherung der Abwehrschutz bei unbegründeten Ansprüchen zu. Gerade wenn Sie der Meinung sind, nicht verantwortlich zu sein, ist eine frühzeitige Meldung sinnvoll, damit erfahrene und qualifizierte Experten Sie von Anfang an bei der Abwehr unterstützen können.

      Die persönliche Einschätzung, für einen behaupteten Anspruch nicht verantwortlich zu sein, sollte Sie daher auf keinen Fall davon abhalten, einen Schadenfall vorsorglich zu melden.

      Auch wenn dem Versicherer im Schadenfall ein Weisungsrecht zusteht, so werden die Entscheidungen und das weitere Vorgehen nach Möglichkeit vorab mit Ihnen abgestimmt. Sie sollten allerdings ohne vorherige Zustimmung oder Anweisung des Versicherers keinerlei Haftungsanerkenntnis abgeben oder Kosten auslösende Maßnahmen ergreifen, da die daraus resultierenden Folgen unter Umständen von Ihnen selbst zu tragen wären.

    •  Wann kann ein Rechtsanwalt oder Gutachter hinzugezogen werden und wer übernimmt die Kosten?

      Da die Schadenbearbeitung durch qualifizierte und erfahrene Sachbearbeiter erfolgt, ist die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte es im Einzelfall gleichwohl sinnvoll oder in gerichtlichen Verfahren gar zwingend erforderlich sein, einen externen Rechtsanwalt zu beauftragen, so wird der Versicherer im Rahmen des Weisungsrechts einen geeigneten Rechtsanwalt auswählen und diesen für Sie mandatieren. Gleiches gilt für die Einschaltung eines (Privat-) Gutachters. In beiden Fällen kann der Versicherer auf eine große Auswahl erfahrener Spezialisten zurückgreifen.

      Erteilen Sie bitte den beauftragten Rechtsanwälten / Gutachtern alle notwendigen Auskünfte und Informationen, um eine möglichst erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten.

      Da der Rechtsanwalt / Gutachter Ihre Interessen vertritt, werden die Kostenrechnungen auf Sie ausgestellt. Erfolgte die Beauftragung auf Anweisung oder mit Zustimmung des Versicherers, so übernimmt dieser - im Rahmen der zugrundeliegenden Gesetze und Bedingungen - die anfallenden Kosten. Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, beschränkt sich die Erstattung des Versicherers auf die Netto-Kosten.

    •  Was ist ein Selbständiges Beweisverfahren?

      Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Klärung von Beweisfragen durch einen vom Gericht bestellten Gutachter. Die Parteien des Verfahrens werden als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet. Über die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens werden Sie formell durch ein Schreiben des Gerichts benachrichtigt. Melden Sie die Zustellung eines solchen Schreibens umgehend, auch wenn von Ihnen bereits zuvor eine Schadenmeldung veranlasst worden ist.

      In der Regel wird dem Antragsgegner Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antrag auf Durchführung des Verfahrens zu äußern sowie an einem möglichen Ortstermin mit dem Gutachter teilzunehmen. Der Antragsgegner ist zwar nicht gezwungen, aktiv an dem Beweisverfahren teilzunehmen oder sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft aber der Versicherer.

    •  Was ist ein Klageverfahren?

      Mit einer Klage beantragt der Kläger eine gerichtliche Entscheidung gegen den Beklagten. Die Klage wird dem Beklagten formell durch das Gericht zugestellt. Der Zustellung ist ein Anschreiben (Verfügung) des Gerichts beigefügt, welchem die zwingend einzuhaltenden Fristen für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft bzw. für die Klageerwiderung zu entnehmen sind. Da es sich häufig um relativ kurze Fristen handelt, deren Nichteinhaltung zu erheblichen Nachteilen bis hin zur Vollstreckung der beantragten Klageforderung führen kann, müssen Sie die Zustellung einer Klageschrift unverzüglich mitteilen. Der Versicherer entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Soll eine Verteidigung gegen die Klage erfolgen, so ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich, der vom Versicherer ausgewählt und für Sie beauftragt wird.

    •  Was mache ich bei einer Streitverkündung?

      Durch eine Streitverkündung wird in einem laufenden gerichtlichen Verfahren die Beteiligung eines Dritten an dem Rechtsstreit herbeigeführt. Der Zweck ist die Bindung des Dritten (Streitverkündungsempfänger) an die Entscheidung des laufenden Prozesses, im Hinblick auf einen etwaigen Folgeprozess des Streitverkündenden gegen den Dritten. Die Zustellung einer Streitverkündungsschrift erfolgt formell durch das Gericht. Aufgrund der Bindungswirkung muss der Streitverkündungsempfänger den Versicherer unverzüglich über die Zustellung unterrichten, damit der Versicherer im Rahmen seines Weisungsrechts über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Hält der Versicherer einen Streitbeitritt für erforderlich, so entscheidet er auch über den damit zu beauftragenden Rechtsanwalt.  

    •  Was ist ein Verstoß?

      Anders als in der gewöhnlichen Haftpflichtversicherung ist in der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten/Ingenieuren der Versicherungsfall nicht das Schadenereignis, sondern der in den Versicherungszeitraum fallende Verstoß, für dessen Folgen ein Dritter den Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt.

      Dabei wird unter dem maßgeblichen Verstoß schon das erste fehlerhafte Verhalten des Architekten/Ingenieurs verstanden, das für den Schaden kausal wurde. (OLG Hamm VersR 2001, Seite 633)

      Zu den typischen Arten des Verstoßes zählen Planungsfehler in ihren vielfältigen Erscheinungsformen, falsche Beratung, nachlässige Bauüberwachung etc..

      Ein solcher Verstoß wird zum Versicherungsfall, wenn er zu schädlichen Auswirkungen führt, die Haftpflichtansprüche gegen den Architekten zur Folge haben könnten. Mehrere Verstöße beruhen nicht schon dann auf gemeinsamer Fehlerquelle (mit der Folge, dass lediglich ein Schaden vorliegen würde), wenn sie bei der Durchführung eines einzelnen Bauvorhabens vorkommen.

      Erfolgen bei einem Bauvorhaben mehrere Planungsfehler und / oder Bauleitungsfehler, so liegen auch mehrere Verstöße vor, mit der Folge, dass jeweils die Selbstbeteiligung in Abzug zu bringen ist. Bei neueren Versicherungsbedingungen ist die Selbstbeteiligung je Bauobjekt für alle Verstöße auf das Zweifache begrenzt.

    •  Was sind Regiekosten?

      Architektenleistungen im Rahmen der Sanierungsarbeiten sind, soweit sie in der Nachbesserung des ursprünglich geschuldeten, fehlerhaften Architektenwerkes bestehen, als sogenannte Erfüllungsansprüche nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung sind nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung, auch dann nicht, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.

      Dabei ist es ohne Bedeutung, ob diese Erfüllungsleistung vom Versicherungsnehmer selbst oder einen anderen - vom Bauherrn beauftragten - Architekten erbracht wird. Auch im letzteren Fall sind die Ansprüche des Bauherrn nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

    •  Ist ein Bußgeld mitversichert?

      Für Bußgeldbescheide besteht - unabhängig vom zugrundeliegenden Sachverhalt - kein Versicherungsschutz. Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung wird Versicherungsschutz für die Inanspruchnahme auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gewährt. Der Bußgeldbescheid entspringt jedoch öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

    •  Welche Folgen hat die Regulierung eines Schadenfalls?

      Muss im Schadenfall eine Entschädigung gezahlt werden so wird die Leistung des Versicherers um die versicherungsvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. D.h. der Versicherer zahlt den nach Abzug der Selbstbeteiligung verbleiben Betrag an den Berechtigten / Geschädigten. Die Selbstbeteiligung ist unmittelbar von Ihnen an den Berechtigten / Geschädigten zu zahlen. Die Zahlung des Versicherers erfolgt grundsätzlich durch Überweisung. Erfolgt die Regulierung auf der Grundlage einer auf den Versicherungsnehmer ausgestellten Rechnung und ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, so übernimmt der Versicherer den Nettobetrag. Die MwSt./USt. zahlt der Versicherungsnehmer, für den dieser Betrag aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung nur ein durchlaufender Posten ist.

      Sofern dem Versicherungsvertrag ein Schadenfreiheitsrabatt zugrunde liegt, erfolgt im Falle einer Entschädigungszahlung eine Rückstufung. Diese kann sich unter Umständen in einem Mehrbeitrag für die Zukunft auswirken oder unter Umständen zu einer Aufrechnung mit rückwirkend berechnetem rückstufungsbedingten Mehrbeitrag führen. In letzterem Fall würde die Entschädigungsleistung des Versicherers um den Aufrechnungsbetrag gekürzt.

      Sind im Schadenfall nur Kosten (Gutachter- / Rechtsanwaltskosten) zu zahlen, so erfolgt weder ein Abzug der Selbstbeteiligung noch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

    Hinweis

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    Honorarrechtsschutzversicherung

    Mit ein paar wenigen Angaben können Sie den Schaden online melden. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Diese können Sie dann für die weitere Korrespondenz verwenden.

    Schadenmelder starten

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    Hier können Sie das Schadenanzeigeformular ausfüllen und anschließend ausdrucken. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dann per Post, Fax oder E- Mail zu und fügen Sie die für den Schaden relevanten Unterlagen bei.

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    Die Honorarrechtsschutzversicherung bietet Ihnen im Rechtsschutzfall Kostenschutz bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung von Honoraransprüchen. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

    •  Wann sollten Sie einen Rechtschutzfall melden?

      Im Rahmen der Honorarrechtsschutz- Versicherung haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, die für die Durchsetzung ausstehender Honorarforderungen anfallen.

      Sie sollten einen Rechtsschutzfall daher melden

      • wenn Sie beabsichtigen, gegen die Weigerung der Bezahlung Ihrer Honorarforderung außergerichtlich vorzugehen
      • wenn Sie beabsichtigen, gegen die Weigerung der Bezahlung Ihrer Honorarforderung gerichtlich vorzugehen

      Beachten Sie bitte, dass unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Honorarrechtsschutz- Versicherung eintritt:

      • Sofern in dem Versicherungsvertrag eine Wartefrist vereinbart ist, muss diese eingehalten sein, d.h. die Ursache der Rechtsauseinandersetzung darf erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartefrist eingetreten sein
      • Es muss sich um einen schriftlichen Werk- oder Dienstvertrag handeln
      • Rechtsschutzfälle, die nach Beendigung des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages angezeigt werden, sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes

      Sofern Sie den Rechtsschutzfall vor Beauftragung eines Rechtsanwalts der AIA AG melden und diese die weitere Koordination übernimmt, reduziert sich die Selbstbeteiligung bis max. 50%.

    •  Wie können Sie einen Rechtschutzfall melden?

      Telefonisch Schriftlich mittels Brief / Fax / e-Mail

      Achtung: verwenden Sie bei schriftlicher Meldung grundsätzlich das Honorarrechtschutz-Formular und fügen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen bei:

      • den schriftlichen Architektenvertrag
      • die ausstehende Rechnung
      • das oder die Mahnschreiben
      • sofern vorhanden: Schriftverkehr in Bezug auf die ausstehende Honorarrechnung
    •  Wie geht es nach der Meldung weiter?

      Bei Meldung über die AIA AG:

      Die AIA AG führt eine Vorprüfung Ihrer Honorarforderung durch. Ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet, vermindert sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung um mindestens 40%.

      Nach Abschluss der Vorprüfung entscheidet die Versicherung über die Erteilung der Kostendeckungszusage. Über das Ergebnis werden Sie entsprechend informiert.

      Bei der Auswahl des Anwalts sind Sie in Ihrer Entscheidung frei. Sie sollten jedoch in Ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass sich der von Ihnen beauftragte Anwalt im Honorarrecht auskennt, d. h. schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig ist.

      Die AIA AG kann aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung auf einen Pool von spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zurückgreifen. Bei Bedarf kann daher auch für Sie eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen werden.

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    Private Haftpflichtversicherung

    Hier können Sie das Schadenanzeigeformular ausfüllen und anschließend ausdrucken. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dann per Post, Fax oder E- Mail zu und fügen Sie die für den Schaden relevanten Unterlagen bei.

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    Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung ist es, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unbegründete Forderungen für Sie abzuwehren. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

    •  Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

      • Schildern Sie uns bitte den genauen Schadenhergang
      • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen
      • Vermeiden Sie es bitte, ohne unsere vorherige Zustimmung Schadenzahlungen zu leisten oder einen Anspruch anzuerkennen. Überlassen Sie Ihrem Versicherungspartner die Verhandlungen bzw. die Abwicklung des Schadenfalles
      • Sorgen Sie bitte dafür, sofern Sie hierauf Einfluss nehmen können, dass die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufbewahrt werden
      • Machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen vom Schaden      

       

       

    •  Wann kann ein Rechtsanwalt oder Gutachter hinzugezogen werden und wer übernimmt die Kosten?

      Da die Schadenbearbeitung durch qualifizierte und erfahrene Sachbearbeiter erfolgt, ist die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte es im Einzelfall gleichwohl sinnvoll oder in gerichtlichen Verfahren gar zwingend erforderlich sein, einen externen Rechtsanwalt zu beauftragen, so kann der Versicherer Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt empfehlen. Erteilen Sie bitte den beauftragten Rechtsanwälten / Gutachtern alle notwendigen Auskünfte und Informationen, um eine möglichst erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten. Da der Rechtsanwalt / Gutachter Ihre Interessen vertritt, werden die Kostenrechnungen auf Sie ausgestellt. 

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    Sachversicherung

    Mit ein paar wenigen Angaben können Sie den Schaden online melden. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Diese können Sie dann für die weitere Korrespondenz verwenden.

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    Sachversicherungen wie die Wohngebäude-, Hausrat- und Glasversicherung sichern Sie gegen finanzielle Folgen von Schäden an der eigenen Immobilie und Ihrer Einrichtung ab.  Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln unter beachten:

    •  Feuerschaden

      • Melden Sie uns unverzüglich den Brandschaden, damit bei Bedarf einer unserer Brandsachverständigen eingeschaltet werden kann
      • Bei der Durchführung polizeilicher Ermittlungen teilen Sie uns bitte die Tagebuchnummer mit
      • Erstellen Sie soweit möglich eine Auflistung der beschädigten Gegenstände
      • Konnte eine Brandursache ermittelt werden?
      • Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar, helfen wir Ihnen gerne für diese Zeit eine Unterkunft zu finden
    •  Fahrraddiebstahl, Einbruch und Raub

      • Zeigen Sie bitte jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an
      • Erstellen Sie ein Verzeichnis der gestohlenen, zerstörten oder beschädigten Sachen. Darin muss der Versicherungswert oder der Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr der Sachen enthalten sein
      • Unterschreiben Sie dieses Verzeichnis und legen es sowohl dem Versicherer als auch die Polizei vor
      • Teilen Sie bei Diebstahl eines Fahrrades der Polizei den Hersteller, Marke und Rahmennummer mit
      • Sammeln Sie alle noch vorhandenen Belege der abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen zusammen
      • Sind Sparbücher oder andere sperrfähige Urkunden abhanden gekommen, lassen Sie diese bitte unverzüglich sperren
    •  Blitzschlag / Überspannung durch Blitz

      • Suchen Sie die Einschlagstelle an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück
      • Erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft, ob der Blitz dort eingeschlagen hat
      • Notieren Sie die genaue Uhrzeit (Uhren stehen geblieben?)
      • Lassen Sie die betroffenen Geräte von einer Fachfirma prüfen
      • Lassen Sie sich eine Bestätigung von der Fachfirma über die Schadenursache geben
    •  Leitungswasserschaden

      • Lassen Sie eingefrorene Rohre, Heizkörper etc. durch einen Fachmann auftauen
      • Schließen Sie bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser sofort den Haupthahn
      • Achten Sie darauf, dass keine elektrischen Wasserverbraucher, wie z.B. Wasch- und Spülmaschinen in Betrieb sind
    •  Sturmschaden

      • Sind massive Sturmauswirkungen, z.B. entwurzelte Bäume auf Autos zu beklagen, benachrichtigen Sie die Feuerwehr
      • Versichert sind Sturmschäden ab Windstärke 8. Bei kleineren Sturmschäden erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn, ob auch dort Schäden entstanden sind
      • Fragen Sie beim Wetterdienst nach, welche Windstärke vorherrschte
      • Sammeln Sie Medienberichte über das Unwetter
      • Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen sind unverzüglich zu verschließen, um einen möglichen Folgeschaden so gering wie möglich zu halten

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    Unfallversicherung

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    Die Unfallversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen eines Unfalls rund um die Uhr und weltweit. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

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    Elektronik und Bauleistungsversicherung

    Hier können Sie das Schadenanzeigeformular ausfüllen und anschließend ausdrucken. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dann per Post, Fax oder E- Mail zu und fügen Sie die für den Schaden relevanten Unterlagen bei.

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    Die Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz für die technische Betriebseinrichtung von Büro-, Verwaltungs-, Handels- und Gewerbebetriebe. Die Bauleistungsversicherung schützt vor nahezu allen Gefahren, die Ihr Bauvorhaben bedrohen. Um diesen wertvollen Versicherungsschutz nicht unnötig zu gefährden, sollten Sie im Schadenfall einige wichtige Verhaltensregeln beachten:

    •  Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

      • Schildern Sie uns bitte den genauen Schadenhergang
      • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen
      • Sorgen Sie bitte dafür, sofern Sie hierauf Einfluss nehmen können, dass die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufbewahrt werden
      • Machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen vom Schaden

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    sonstige Versicherungen

    Formular für sonstige Schäden

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  • 3

    Ihr Schadensachbearbeiter teilt Ihnen die Schadennummer mit und informiert Sie über das weitere Vorgehen