Versicherungen zur Berufshaftpflicht
Sie sind mit Architekten- und/oder Ingenieurleistungen beauftragt worden. Aufgrund dieser Leistungen werden Sie durch Ihren Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Die Berufshaftpflichtversicherung klärt für Sie, ob diese Ansprüche berechtigt sind. Sind sie berechtigt, erfolgt nach Prüfung der Schadenshöhe ein Ausgleich (Zahlung) durch die Versicherungsgesellschaft. Sind die Ansprüche unberechtigt, so werden diese gegenüber dem Anspruchsteller (z.B. der Bauherr) zurückgewiesen. Fallen bei der Abwehr z.B. Anwalt-, Gerichts- oder Gutachterkosten an, so sind diese ebenso Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Versicherung hat insoweit Rechtsschutzfunktion.
Jahresversicherung
Gründe für eine Jahresversicherung
- Sie arbeiten dauerhaft als freiberuflicher Architekt / Ingenieur
- Sie benötigen eine Versicherungsbestätigung für Ihre Kammer
- Sie benötigen laut Landesgesetzen oder Verordnungen eine durchgehende Versicherung (Pflichtversicherung)
- Sie arbeiten pro Jahr an mehr als zwei kleinen Projekten
Einzelobjektversicherung
Gründe für eine Einzelobjekt- versicherung
- Sie arbeiten pro Jahr an höchstens zwei kleinen Projekten
- Sie haben für ein Projekt eine Projektgesellschaft gegründet (z.B. eine ARGE)
- Die in Ihrer Jahresversicherung enthaltenen Deckungssummen sind niedriger als die benötigten bzw. geforderten Deckungssummen
- Sie haben ein Projekt im Ausland, dass über Ihre Jahresversicherung nicht versichert ist
Highlights
- Ein Bedingungswerk, speziell zugeschnitten auf Ihre Berufsgruppe
- Erhöhung der Versicherungssumme für ein bestimmtes Objekt oder langfristig für alle Objekte
- Sie profitieren von 40 Jahre Erfahrung in der Berufshaftpflicht
- Kompetente Beratung durch unseren geschulten Innen- und Außendienst
- Während der Bauphase und im Schadenfall kompetente Betreuung durch unsere Baujuristen
- Prüfung Ihrer Verträge mit dem Bauherrn hinsichtlich des Versicherungsschutzes
- Weitere z.B. technische und rechtliche Dienstleistungen