Cyber - Versicherung
Die Arbeitsweise der Architekten- und Ingenieurbüros veränderte sich in den letzten Jahren und wurde zunehmend digitalisiert. Deswegen ist der Schutz des "virtuellen Raums" vor allem für Sie von großer Bedeutung.
Mit einer Cyber Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung können Sie sich vor hohen finanziellen Folgen einer Cyber-Attacke schützen.
Highlights
- Mitversicherung der Betriebsunterbrechung
- weltweiter Versicherungsschutz
- Rückwärtsversicherung bei Rechtsverletzungen vor dem Vertragsbeginn
- fünfjährige Nachmeldefrist nach Beendigung des Vertrages
- Mitversicherung von Angestellten und freien Mitarbeitern
- unkomplizierter Abschluss mit dem Antragsmodell
Die Cyber-Versicherung bietet Versicherungsschutz im Falle eines Angriffs auf das System in Form eines Virus oder anderer Attacken. Auch Schäden aufgrund einer nicht autorisierten Nutzung, Vervielfältigung oder Zerstörung von Daten wie z.B. E-Mails, Netzwerk oder Intranet gelten mitversichert.
In einem Schadenfall werden alle angemessenen und notwendigen Kosten zur Ermittlung der Schadenursachen und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen. Zusätzlich abgesichert ist die, durch den Angriff entstandene, Betriebsunterbrechung.
Versichert sind alle Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung.
Versicherungsschutz besteht bei:
- einem Computervirus, einem Wurm, einer logischen Bombe und einem trojanischem Pferd
- einer nicht autorisierten Nutzung, Vervielfältigung oder Zerstörung von Daten (z.B. E-Mails)
- Verletzung der Kreditkartenverarbeitungsvereinbarung mit einer Geschäftsbank
- Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz
Die abschließende Aufzählung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Versichert sind die Kosten für:
- Computer-Forensik wie z. B. Ermittlung der Ursachen des Hacker-Angriffs
- Identifizierung der Betroffenen und Verursacher
- Krisenmanagement und Public-Relations-Maßnahmen
- Kosten einer Betriebsunterbrechung
- Widerherstellung des ursprünglichen Zustands (z.B. Reparatur der Website oder des Netzwerks)
- Maßnahmen zur Schadenminderung
Die abschließende Aufzählung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.