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  • Junge Architekten starten ihre Freiberuflichkeit nicht selten in ihren vier Wänden. Wenn es nicht die eigenen sind, bedarf die zusätzliche Nutzung des Wohnraums zu beruflichen Zwecken der Zustimmung des Vermieters. Dabei wird der Wohnraummietvertrag nicht automatisch zu einem Gewerbemietvertrag. Vielmehr müssten die Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen werden, beschloss der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 9. Juli 2014 (Az.: VIII ZR 376/13).

  • Ein Versicherungsnehmer wurde vom Mieter eines Wellnessstudios mit der Begutachtung eines Leitungswasserschadens in den Sanitärräumen beauftragt. Unabhängig von dem begutachteten Wasserschaden stellte er in einem anderen Raum des Wellnessstudios einen starken Essiggeruch fest, den er auf fotochemische Substanzen aus einem Fotolabor in darüber liegenden Räumen zurückführt. In seinem Gutachten wies er auf erhebliche Gesundheitsgefahren hin und empfahl eine umfassende Sanierung.

  • Wie ist ein "frei" gekündigter Werkvertrag abzurechnen?

  • Wann muss sich der Bauherr Planungsfehler des Architekten zurechnen lassen?

  • Risse in Wand durch Bohrungen auf Nachbargrundstück: Nachbar haftet!

  • Im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen möchten wir Sie insbesondere auch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:

  • Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!

  • Auftraggeber muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen | Wann kann im VOF-Verfahren auf Verhandlungsgespräche verzichtet werden? | Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend! | Bieter vorbefasst: Ausgleich des Wissensvorsprungs geht Ausschluss vor!

  • Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme! | Schaden erkannt, Unternehmer bekannt: Verjährungsfrist läuft! | Nutzung beeinträchtigt: Mangel wesentlich!

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