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Privathaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Ein absolutes Muss für jeden!

Einen Moment unachtsam – und dann ist es passiert. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Daher ist die Privathaftpflicht als Basisversicherung unverzichtbar. Ohne diese haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen, wenn jemand durch Ihre Schuld oder die Ihrer Familienangehörigen zu Schaden kommt. Dazu zählen Sachschäden, aber auch Vermögensverluste und Personenschäden. 

Was sind die Besonderheiten?

Diese Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Sie oder mitversicherte Personen verursacht wurden. 

Darüber hinaus sind extra Leistungen für Architekten und Ingenieure enthalten, die sonst keiner bietet:

  • Sie möchten sich nebenbei noch etwas dazu verdienen? Kein Problem, denn alle freiberuflichen Leistungen gemäß HOAI des Versicherungsnehmers sind bis 5.000 € Jahresnettohonorar mit abgesichert.
  • Außerdem sind Sie abgesichert, wenn gegen Sie persönlich Ansprüche als angestellter Architekt oder Ingenieur gestellt werden und Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ausfällt.
  • Für Studenten und Berufsanfänger sind freiberufliche Architekten- bzw. Ingenieurleistungen bis zu einem Jahresnettohonorar von 5.000 € mitversichert.
  • Für Mitglieder der Architekten- oder Ingenieurkammern ist jedoch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
  • Das alles erhalten Sie schon ab 5,16 € / Monat.

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Die Privathaftpflichtversicherung sichert Sie für Schäden ab, die Sie oder Ihre Familienangehörigen Dritten zufügen. Dabei sind abgesichert: 

  • Personenschäden
  • Sachschäden 
  • Vermögensschäden

Die Privathaftpflichtversicherung leistet sehr viel für einen sehr geringen Beitrag. Sie stellt damit ein absolutes Muss für jeden dar.

Versicherungsschutz besteht immer dann, wenn ein Haftpflichtanspruch gegen Sie besteht. Dabei zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht nur die Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. So ist eine passive Rechtsschutzfunktion inkludiert.

Was ist ausgeschlossen?
Grundsätzlich gilt: was nicht ausgeschlossen ist, ist versichert.

Hier einige wichtige Ausschlüsse:

  • Vorsatz
  • Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines KFZ verursacht werden
  • Weitere Hinweise finden Sie in den Versicherungsbedingungen.