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Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Unsere Lösung: Das Gesetz in Geschenke wandeln


Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht es allen Unternehmen, eine betriebliche Altersversorgung zu attraktiven Konditionen anzubieten. Durch Entgeltumwandlung können Ihre Mitarbeiter einen monatlichen Beitrag in eine Direktversicherung einzahlen. Sie stocken diesen Beitrag um mindestens 15% auf. Mit unserer Lösung sparen Sie mehr als die 15 %, die Sie zahlen müssen. Der Zuschuss ist bei neu abgeschlossenen Verträgen ab 01.01.2019, bei bestehenden Verträgen ab 01.01.2022 zu zahlen

Vorteile für Sie als Arbeitgeber:

  • Die Einsparung von Lohnnebenkosten ist
    höher als der 15%ige Zuschuss
  • Einfaches Produkt für die
    Entgeltumwandlung
  • Geringer Verwaltungsaufwand durch
    unsere Unterstützung

Vorteile für Ihre Angestellten:

  • Hohe Nettorendite in Relation zum Eigenaufwand
  • Beiträge vor Rentenauszahlung
    steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Unverfallbarkeit des Anspruchs ab
    Vertragsabschluss