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Vergaberecht - Beschlossene Sache: VgV-Reform zur EU-weiten Ausschreibung

Die Entscheidung ist durch: Aufgrund des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags die nötige Reform ermöglicht, der nur noch das Plenum formell zustimmen muss. Die Folge: bald deutlich mehr EU-weite Ausschreibungen.

Die Ausgangslage: deutscher Sonderweg

Stein des Anstoßes war die bislang in Deutschland angewandte Regelung, dass bei der Wertermittlung von Planungsaufträgen gemäß §3 Abs. 7 S. 2 der VgV nur Auftragswerte für die Lose über gleichartige Leistungen zusammengerechnet werden müssen. Hierin sah die EU-Kommission eine wettbewerbsverzerrende Vertragsverletzung – bei Bauvorhaben müsse der geschätzte Wert aller Lose für die Dienstleistungserbringung addiert werden.

Die Entscheidung

Am 27.04.2023 hat nun der Bundestag einem Vorschlag seines Wirtschaftsausschusses zugestimmt. In einer Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts wird der entsprechende VgV-Paragraf gestrichen. Nun sind Honorare für Planungsleistungen bei der Auftragswertermittlung zu addieren, sofern sie einen „wirtschaftlichen und technischen Zusammenhang bei innerer Kohärenz“ aufweisen. Überschreitet die Summe dann den derzeit bei 215.000 Euro liegenden EU-Schwellenwert, ist eine europaweite Ausschreibung nötig. Die Folge wird eine deutlich größere Zahl von EU-weiten Ausschreibungen für öffentliche Planungsaufträge sein (Bundesrats-Drucksache 203/23 vom 04.05.2023).

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