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Rechtsprechung - Brandschutz: Die Ausnahme bestätigt die Regel

Fensteröffnungen in Brandwänden sind zulässig, sofern der Brandschutz gewährleistet bleibt. So entschied der Verwaltungsgerichtshof Hessen mit Urteil vom 08.03.2012 (Az. 3 A 398/11).

Mit einer Abweichungsentscheidung des Bauaufsichtsamtes können Sie Ihren Bauherren wahre Lichtblicke in andernfalls nicht von Tageslicht verwöhnte Räume zaubern. Denn solange der Brandschutz gewährleistet ist, können Fensteröffnungen zugelassen werden. So geschehen bei einer F90 Verglasung und einem eingebauten Selbstschließmechanismus, was der VGH Hessen als rechtmäßig einstufte.

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