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AIA-Service - Energieeinsparverordnung - es gibt viel zu berücksichtigen

Bisher galt die novellierte Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV), mit der in Hinblick auf den Energieausweis neue Pflichten für Eigentümer hinzukamen. Ab dem Jahr 2016 hebt eine überarbeitete Form der EnEV den Energiestandard für Neubauten erneut an – sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Wie bisher muss bei jedem Verkauf oder Vermietung ein gültiger Energieausweis vorliegen – zu berücksichtigen sind jedoch die neuen Anforderungen an die Energieeffizienz der EnEV 2016.

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