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ibr News - Architekten und Ingenieure #09/2015

Architekt muss auf fehlende Fachplanungsleistungen hinweisen!

Die bauphysikalischen Klimaverhältnisse im Innenbereich eines Bürogebäudes sind üblicherweise von einem speziellen Fachplaner zu planen. Unterlässt es der Bauherr, mit diesen Leistungen einen Fachingenieur zu beauftragen, hat der Objektplaner nach einer Entscheidung des OLG Braunschweig den Bauherrn auf die damit verbundene Planungsunsicherheit hinzuweisen.
OLG Braunschweig, Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 23/11;
BGH, 09.04.2015 - VII ZR 243/12 (NZB zurückgewiesen)

 

Übernahme der Objektbetreuung: Leistungsphase 9 beauftragt!

Der Architektenvertrag ist grundsätzlich formfrei, er kann also auch mündlich geschlossen werden. Das gilt ebenso für die Beauftragung einzelner Leistungsphasen. Erbringt der Architekt Leistungen der Leistungsphase 9, spricht dies dafür, dass er mit diesen Leistungen zuvor auch (mündlich) beauftragt wurde. Das hat ebenfalls das OLG Celle entschieden.
OLG Celle, Urteil vom 23.12.2014 - 14 U 78/14

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