Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News
  • Haftung - Achtung Großauftrag: Holen Sie Prudenzia ins Boot

Haftung - Achtung Großauftrag: Holen Sie Prudenzia ins Boot

Ein schlecht abgesicherter Großauftrag bietet einige Fallstricke, aufgrund derer schon manch ein solventes Architektur- oder Ingenieurbüro ins Wanken geriet. Wir informieren Sie, wie das Risiko minimiert werden kann.  

Die beste Basis bietet ein rechtssicher abgeschlossener Werkvertrag ohne Vereinbarung einer Baukostenobergrenze. Dort sind alle zu erbringenden Leistungen sowie jede einzelne Honorierung schwarz auf weiß fixiert. Werden während des Baufortschritts über den Vertrag hinausgehende Leistungen gefordert, kann der Auftraggeber später nicht mit einer Baukostenobergrenze kontern. 

Verlangt Ihr Bauherr keinen Nachweis über eine definierte Deckungssumme Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, sollten Sie diese in jedem Fall aus eigenem Antrieb prüfen. Denn insbesondere bei Großaufträgen kann eine Unterversicherung im Schadenfall schnell zur Insolvenz des Planungsbüros führen. Schließen Sie ggf. eine Objektexzedentenversicherung ab, mit der Sie die Deckungssummen aufstocken. Checken Sie neben der Versicherungssumme auch die Leistungen Ihrer Berufshaftpflicht.  

Klären Sie im Vorfeld unbedingt die Bonität der ausführenden Unternehmen und Handwerksbetriebe, damit Sie – als gesamtschuldnerisch Haftender – im Falle einer Insolvenz nicht einseitig belastet werden. Dies gilt insbesondere für unbekannte Firmen oder „Billiganbieter“. Ist Ihr Auftraggeber ein Unternehmen, bei dem auch nur geringste Zweifel an der Durchsetzung Ihres Honoraranspruchs bestehen, unterziehen Sie auch den Bauherren einem Bonitätscheck.   

Die persönliche Beratung zu Ihrer Berufshaftpflicht finden Sie hier

Business- Check für Unternehmen (für als Nutzer registrierte Architekten und Ingenieure)
zu jeweils 16,80 Euro zzgl. MwSt.
(https://www.aia.de/service/rechtsdienstleistungen/bonitaetsauskuenfte/)

Zurück zur Übersicht