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  • Ein schlecht abgesicherter Großauftrag bietet einige Fallstricke, aufgrund derer schon manch ein solventes Architektur- oder Ingenieurbüro ins Wanken geriet. Wir informieren Sie, wie das Risiko minimiert werden kann.

  • Die bauphysikalischen Klimaverhältnisse im Innenbereich eines Bürogebäudes sind üblicherweise von einem speziellen Fachplaner zu planen.

  • Der Auftragnehmer kann sich dem OLG Köln zufolge grundsätzlich auf die Erkenntnisse eines Sonderfachmanns verlassen, er hat sie nur auf offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne Weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen.

  • Wir möchten Sie noch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:

  • Gerichtliche Verfahren dauern oft jahrelang, sind für alle Beteiligen belastend und teuer. Verschiedene Formen des Konfliktmanagements führen im Streitfall oder auch schon baubegleitend zu schnellen Lösungen und einer hohen Akzeptanz aller Beteiligten. Wir arbeiten auch in diesem Bereich mit umfangreicher Expertise.

  • Fast jeder Planer dürfte es schon einmal mit Schrecken erlebt haben, dass der Bauherr unter Berufung auf einen nicht existenten schriftlichen Auftrag die Zahlung verweigert. Damit ist seit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 08.10.2014 endgültig Schluss (Az. 14 U 10/14).

  • Was war passiert? Zur Schaffung weiteren Wohnraums für die Kinder baute ein Ehepaar das Dachgeschoss aus. In diesem Zuge sollte auch eine Dämmung des Daches sowie eine Eindeckung mit neuen Ziegeln erfolgen. Glücklicherweise hatte das Paar die Wohngebäude- und Hausratversicherung rechtzeitig vor der Beginn der Maßnahme informiert und darüberhinaus eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.

  • Der Beginn Ihrer Leistungen muss mit dem Vertragsbeginn übereinstimmen. Sofern noch nicht mit der Bauausführung begonnen wurde, ist noch eine Rückdatierung des Vertragsbeginns- frei von bekannten Schäden – möglich. Nach dem Beginn der Bauausführung ist aber keine Erhöhung der Versicherungssummen mehr möglich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollte die Vertragsänderung so früh wie möglich beantragt werden.

  • Wenn der Wasserbedarf von Bäumen auf dem Nachbargrundstück Setzungsrisse am Haus verursacht, kann der Geschädigte den Grundstücksbesitzer dafür nicht haftbar machen. So entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 399/07).

  • Wer seine Haustür zweimal abschließt, ist im Falle eines Einbruchs auf der sicheren Seite. Andernfalls kann die Hausratversicherung eventuell die Leistung kürzen.

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