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Haftung - Der Vorteilsausgleich bei Baukostenüberschreitung hat Grenzen!

Überschreiten die Kosten für ein Bauprojekt den vereinbarten Rahmen, wird oft der Vorteilsausgleich durch entstandenen Mehrwert ins Feld geführt. Dass diese Argumentation auch Grenzen hat, zeigen das Oberlandesgericht Hamm und der Bundesgerichtshof.

Der Fall: Um- und Anbau werden teurer

Ein Bauherr wollte einen Altbau sanieren und mit einem neuen Anbau ergänzen. Sein Finanzierungsrahmen betrug 600.000 DM – und dass eine Überschreitung für ihn nicht tragbar sei, hatte er ausdrücklich kommuniziert. Der beauftragte Planer gab an, die Einhaltung dieser Kostengrenze sei möglich, wenn man bescheidener baue, worauf das Projekt durchgeführt wurde. Als die Schlussrechnung am Ende 676.000 DM (EUR 345.635,31) betrug, wollte der Bauherr die Mehrkosten per Klage zurückerhalten. Der Architekt brachte daraufhin den Vorteilsausgleich durch den nun höheren Gebäudewert ins Spiel.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Hamm ließ mit Billigung des BGH dieses Argument im vorliegenden Fall nicht zu und sprach dem Kläger rund EUR 39.000,00 zu. Zwar seien bei der Bestimmung der Schadenshöhe grundsätzlich die entstandenen Mehrkosten unter Berücksichtigung der entstandenen Wertsteigerung zu bemessen und dabei der Vorteilsausgleich anzurechnen. Der Vorteilsausgleich finde – so das Gericht – aber dort seine Grenze, wo er dem Geschädigten nicht mehr zuzumuten sei und den Schädiger unangemessen entlastet. Ausschlaggebend für das Urteil war daher, dass die Mehrkosten eine unverhältnismäßige Belastung finanzieller und psychischer Natur für den Bauherrn und seine Familie dargestellt hatten. Davon war das Gericht nach Zeugenaussagen überzeugt (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.01.2023, Az. VII ZR 23/22).

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

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Julia Martens

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