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Gesellschaftsrecht - Handelsregister: Können Sie persönliche Daten löschen lassen?

Ein Unternehmer, der sich um seine persönliche Sicherheit sorgt, kann dennoch die Angabe seines Wohnorts nicht aus dem Handelsregister löschen lassen. Das Oberlandesgericht Celle sah hier keinen Bedarf, zumal das Register keine konkrete Anschrift enthält.

Der Fall: Angst vor Kriminalität

Der Antragsteller, Geschäftsführer einer GmbH, der beruflich mit Sprengstoffen umging, fühlte sich einem größeren Risiko ausgesetzt, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden. Daher wollte er seine persönlichen Daten – konkret: seinen Wohnort und sein Geburtsdatum – aus dem öffentlich und kostenlos einsehbaren Handelsregister löschen lassen

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht Celle schlug diesen Wunsch aus. Nach Ansicht des Gerichts sind öffentlich einsehbare Register für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässliche Werkzeuge, mit denen sich beispielsweise Geschäftspartner von Unternehmen zuverlässig informieren können. Auch sei eine tatsächliche Gefährdung des Antragstellers weder vorgetragen noch ersichtlich, in welcher Weise eine solche Gefährdung durch die Einsehbarkeit von Geburtsdatum und Wohnort im Handelsregister verursacht oder erhöht werden solle. Zudem enthielte das Register keine konkrete Anschrift, sondern nur den Wohnort des Klägers. Und: Schließlich habe er gegen den Eintrag seiner kompletten Firmenanschrift auch nichts einzuwenden gehabt. Der Unternehmer hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, bislang bleibt er jedoch erfolglos (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.02.2023, Az. 9 W 16/23).

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