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AIA-Service - Immer im Blick: Intensive Überwachung von Glas- und Metallfassadenkonstruktionen

Glas- und Metallfassadenkonstruktionen sind von hoher Bedeutung für die Dichtigkeit eines Gebäudes. Die vorgefertigten Elemente treten jedoch auch immer wieder als besonders schadensträchtiges Gewerk in Erscheinung. Deswegen ist eine intensive Überwachung bei Ausführung unabdinglich und fordert das aufmerksame Handeln des bauleitenden Architekten. So entschied das Oberlandesgericht Hamm
mit Urteil vom 20.12.2013 (Az. 12 U 79/13).  

Der richtige Umgang mit industriellen Serienprodukten auf der Baustelle wirft regelmäßig Fragen auf. Es scheiden sich die Geister, ob der Ausführung vorgefertigter Bauteile die gleiche Aufmerksamkeit zuteil kommen sollte wie handwerklichen Leistungen, die erst vor Ort auf der Baustelle erfolgen. Das Oberlandesgericht Hamm bringt nun Licht ins Dunkel. Demnach gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Überwachungspflicht bei Fertigbauteilen zu vernachlässigen. Insbesondere die Ausführung von Belüftungs- und Entwässerungsvorrichtungen bedarf der vollen Aufmerksamkeit des Bauleiters, der sich über die hohe Schadensträchtigkeit dieser Gewerke bewusst sein muss.

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