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AIA-Hinweis - Mehrkosten durch Circa- Maße: So schützen Sie sich bei Umbauten

Ein vom Bundesgerichtshof bestätigtes Urteil im Streit mit einem Unternehmen, dem bis zur Ausführung auf der Baustelle lediglich Circa- Maße vorlagen, ist auf die Ausführungsplanung übertragbar. Schützen Sie sich mit genauen Maßangaben vor Mehrkosten und Verzug.  

Das Oberlandesgericht Dresden war zu dem Urteil gekommen, dass ein ausführendes Unternehmen eine passgenaue Anfertigung auf der Baustelle nicht kostenlos erbringen muss, wenn ihm bis zu diesem Zeitpunkt nur Circa- Masse vorlagen. Ebenso wenig kann das Unternehmen in Verzug gesetzt werden, sofern bezüglich des Mehraufwandes kein neuer Termin definiert ist (Az. 9 U 1421/11 v. 3.7.2012). Da dieses Urteil auf die Ausführungsplanung übertragbar ist, sollten Sie Circa- Maße selbst bei Tätigkeiten an Bestandsbauten mit verformten Altbauteilen komplett aus Ihrem Repertoire streichen. Stützen Sie sich stattdessen auf orthogonale Achsraster, die Sie explizit in die Arbeitsanweisungen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen aufnehmen. Damit geben Sie ausführenden Unternehmen sichere Instruktionen und stehen auch selbst auf der sicheren Seite.

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