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Vertragsrecht - Baustoffmangel und Mehrkosten – was ist für Planer jetzt wichtig?

Inflation und gleichzeitig starke Nachfrage wirken sich längst auch auf die Baubranche aus. Viele Baustoffe sind knapp und, wenn überhaupt verfügbar, oftmals deutlich teurer und später. Angesichts längerer Bauzeiten und explodierender Kosten sollten Architekten die vertraglichen Grundlagen und Verpflichtungen im Hinblick auf Ihre Aufträge dringend prüfen.

Die Ausgangslage

Klimakrise, Corona-Pandemie, Lieferkettenprobleme, Ukrainekrieg – die Weltlage kommt nicht zur Ruhe und die Ereignisse potenzieren ihren gemeinsamen Einfluss auf die Weltwirtschaft. In Kombination mit dem weiterhin anhaltenden Bauboom sind in Deutschland fast alle Baumaterialien weniger und später verfügbar und teilweise erheblich teurer: Laut Statistischem Bundesamt war z.B. Konstruktionsvollholz im Mai 2022 mehr als 80% teurer als im Vorjahresmonat, Bitumen über 60% und Betonstahl-Stäbe mehr als 40%.

Probleme für Planer

Auch wenn der Baustoffmangel zunächst ein Problem des Werkunternehmers ist, können die längeren Lieferzeiten und höheren Kosten ebenfalls für Planer eine deutliche Relevanz haben, denn nicht selten werden bei Vertragsverhandlungen, ob nun schriftlich, mündlich oder konkludent, Kosten oder Termine – etwa zur Fertigstellung von Bauabschnitten – vereinbart. Problematisch wird es, wenn diese als Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie ausgestaltet sind: Während der Planer durch Abgabe einer Garantie in jedem Fall haftet, kommt bei einer Beschaffenheitsvereinbarung nur der Einwand fehlenden Verschuldens in Betracht. Dieser greift jedoch nicht immer und unterliegt einer Einzelfallprüfung.

Was tun?

Natürlich sind Planer nicht für alle Kostensteigerungen haftbar. Welche Pflichten haben sie aber, wenn es um Mehrkosten durch die Rohstoffknappheit geht? Hier greifen laut Bundesgerichtshof die Nebenpflichten einer laufenden Kostenkontrolle und entsprechender Beratung des Bauherrn. Dies gilt auch, wenn Unternehmen auf verbindliche Angebote verzichten und diese durch freibleibende oder Preisgleitklauseln ersetzen.

Absicherung durch Spezialisten

Sieht sich ein Planer mit Ansprüchen von Bauherren aus Beschaffenheitsvereinbarungen rund um Termine oder Kosten konfrontiert, kann ein spezialisierter Partner wie die AIA helfen. Neben fachkundiger Beratung bieten wir auch aktive Hilfe bei der Abwehr der Forderungen und eine Übernahme der Kosten für die rechtliche Vertretung, sollte es zum Gerichtsverfahren kommen.

Als AIA sind wir Ihre Experten für branchenspezifische Versicherungsfragen – auch wenn es um den Rechtsschutz geht. Sie möchten mehr über unsere Versicherungsangebote wissen? Sprechen Sie uns einfach an.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Svetlana Klamm

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-33
Fax: +49 211 4 93 65-133
Email: svetlana.klamm[at]aia.de

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