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Versicherung - Abenteuerspielplatz Baustelle

Abenteuerspielplatz Baustelle

Was war passiert?

Zwecks Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten hat ein Bauherr die Baustelle seines neuen Eigenheims mit einem Bauzaun abgesichert. Zur weiteren Risikominimierung eines Unfalls sowie einer damit verbundenen Haftungs- Inanspruchnahme hat er zusätzlich die Schilder „Eltern haften für Ihre Kinder“ und „Betreten verboten“ angebracht.

Dennoch kletterten einige Grundschulkinder zur Erkundung des Baugrunds durch eine nicht komplett abgesicherte Stelle des Bauzaunes. Dabei rutschten zwei der Kinder in die bereits mit einer Bodenplatte versehene Baugrube; ein Kind brach sich dabei das Bein.

Wie konnte die Versicherung helfen?

Das Aufstellen eines “Betreten verboten”- Schildes hat keinen Einfluss auf die Haftung eines Bauherren für Schäden, die anderen Personen oder Dingen auf seiner Baustelle zustoßen. Insbesondere Kinder finden Baustellen extrem spannend und lassen sich nicht durch ein Schild von einem Abenteuer abhalten. Glücklicherweise leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung für die geschädigten Personen, je nach individuellem Schädigungsgrad, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Durchführung eigener Bauvorhaben bietet sie Versicherungsschutz bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (bspw. schlechte Beschilderung, unzureichende Beleuchtung).

Info:

Selbst wenn andere am Bau Beteiligte für den Schaden verantwortlich sind, kann ein Geschädigter seine Ersatzansprüche in voller Höhe dem Bauherren gegenüber geltend machen, denn diesem obliegt die gesamtschuldnerische Haftung. Letztlich ist die Verkehrssicherungspflicht seine Aufgabe.

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