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Vergaberecht - Auswahl per Medianmethode: Keine gute Idee!

Bei der Angebotsauswertung in Ausschreibungen wurde die Medianmethode von verschiedenen Kammern für zulässig, von anderen für bedenklich gehalten. Die Vergabekammer Bund hält sie nun aber erstmals für vergaberechtswidrig. Mit einleuchtenden Argumenten.

Der Fall: Vergabe anhand von Entfernung zum Median

Bei der Ausschreibung von Gebäudedienstleistungen hatte ein öffentlicher Auftraggeber seinen Zuschlag von den Kriterien Preis und Leistung in Form von Arbeitseinsatz in Stunden abhängig gemacht. Hierzu wurde aus allen Angeboten der Median – also das in der Mitte der Verteilung liegende Angebot – bestimmt. Alle anderen Angebote wurden durch die Nähe zu diesem Angebot gewichtet, je näher desto besser. Gegen diese Methode wehrte sich einer der unterlegenen Bieter.

Der Beschluss

Die Vergabekammer Bund teilte die Auffassung des Klägers: Die Medianmethode belohne nicht das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern basiere gar nicht auf objektiven Kriterien. Im Gegenteil hänge bei ihr der Erfolg eines Angebots vom (vermuteten) Angebotsverhalten der Mitbieter ab (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 06.11.2023, Az. VK 1-77/23).

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