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Ratgeber - Unwetter

  • Hochwasser/Überschwemmung
    Ersatz gibt es nur, wenn die Police der Hausrat- und Gebäudeversicherung auf Elementarschäden erweitert wurde.

    Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau mit allen, teils für Haus und Hausrat dramatischen Folgeschäden  sind grundsätzlich nicht mit der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Nur wenn der Versicherte seine Police auf Elementarschäden erweitern lässt, gibt es, mit Ausnahme von Rückstau oder Sturmflut, Ersatz. In der Regel wird diese Erweiterung aber nur als Paket angeboten und deckt dann zusätzlich Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen ab.

    Für Gebäude, die in gefährdeten Regionen stehen oder in den vergangenen zehn Jahren Vorschäden erlitten haben, wird der Elementarschutz nur zu extrem hohen Prämien, meist aber gar nicht angeboten.
  • Sturm
    Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden auf, sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass der Sturm mindestens die Windstärke 8 hatte .

    Bildet ein Sturm die Ursache für Schäden und Folgeschäden am Gebäude, zahlt die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine, durch eindringenden Regen beschädigte Wände oder Fußböden u.v.m. . Allerdings muss der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringen, dass es sich bei dem Unwetter tatsächlich um „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“ handelte. Sofern Daten der Windmessungen seitens der Wetterämter nicht verfügbar sind, kann man sich einiger Beweiserleichterungen bedienen. Bei einem Schaden am Dach gehört dazu bspw. der Nachweis, dass dieses regelmäßig gewartet wurde.
  • Kraftfahrzeugversicherung
    Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden sind in der Teilkasko-Versicherung abgedeckt.

    In der Teilkaskoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden, im Gegensatz zur reinen Kfz-Haftpflichtversicherung, abgedeckt und der Versicherer zahlt – abzüglich einer eventuell vorhandenen Selbstbeteiligung – ohne Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

    Die Kaskoversicherung umfasst auch das Risiko Überschwemmung. Wer sein Fahrzeug allerdings trotz akuter behördlicher Warnung weiterhin in einem hochwassergefährdeten Areal parkt oder trotz Polizeiwarnung in ein Überschwemmungsgebiet hineinfährt, handelt eventuell grob fahrlässig. Dann verliert er seinen Versicherungsschutz komplett oder erhält nur einen anteiligen Schadensersatz.  
  • Überspannungsschäden durch Blitz
    Der Überspannungsschutz ist von der Hausrat- und Gebäudeversicherung ausgeschlossen, sofern der Vertrag nicht explizit darum erweitert wurde.

    Der Überspannungsschutz sollte explizit im Versicherungsvertrag der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden, da er andernfalls automatisch ausgeschlossen ist. Fast alle Versicherer bieten diese Erweiterung, die bei einigen keinerlei Mehrkosten verursacht, an. Allerdings begrenzen viele Versicherer die Leistung für Überspannungsschäden. 
    Für die Entschädigungsgrenze sollten mindestens fünf Prozent der Versicherungssumme ausreichend sein.

Tipps für den Schadenfall
Hier finden Sie einige Handlungsempfehlungen, was zu tun ist und was Sie besser unterlassen sollten:

 Informieren Sie nach einem Unwetterschaden unverzüglich Ihren Versicherer oder Makler. Sichern Sie sich bei schriftlicher Mitteilung durch ein Einschreiben mit Rückschein ab.

Die detaillierte Aufstellung der beschädigten Gegenstände sollte von einer Fotodokumentation und ggf. der Nennung von Zeugen begleitet sein. Entsorgen Sie die beschädigten Gegenstände bitte nie ohne schriftliche Zustimmung des Versicherers.

Für ein Gutachten trägt der Versicherer nur dann die Kosten, wenn er selbst einen Sachverständigen beauftragt.

Kommen Sie Ihrer Schadensminderungspflicht nach, indem Sie bspw. zerbrochene Fenster abdichten oder den im Keller untergebrachten Hausrat in Sicherheit bringen.

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