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Praxis - Wer andernorts erbrachte Referenzen seiner Mitarbeiter nutzt, schmückt sich keineswegs mit fremden Federn

Ein Büro kann Referenzen aktuell beschäftigter Mitarbeiter einreichen, obwohl diese für einen früheren Arbeitgeber erbracht worden sind. Dies entschied die Vergabekammer Südbayern mit Beschluss vom 17. März 2015 (Az. Z3-3-3194-1-56-12/14).

Im Zuge eines von einem Wettbewerbsbüro gestellten Nachprüfungsantrags kam die VK Südbayern zu dem Schluss, dass Referenzen vorrangig personengebunden seien und sich Bieter demzufolge auch solcher Befähigungsnachweise bedienen könnten, die deren Mitarbeiter in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht haben. Voraussetzung dafür ist, dass dieselben Mitarbeiter für die spätere Auftragsausführung vorgesehen sind, damit das Qualitätsversprechen an den Auftraggeber eingehalten wird. Insbesondere für junge Büros wirkt sich diese Entscheidung mit der größeren Möglichkeit an Wettbewerbsbeteiligungen positiv aus.

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