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ibr News - Vergabe #14/2014

Ist der Vertrag über die Vermietung eines zu errichtenden Gebäudes ein öffentlicher Bauauftrag?
Nach der Entscheidung des EuGH vom 10.07.2014 ist Art. 1 a Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG dahin auszulegen, dass ein Vertrag, der die Errichtung eines Bauwerks, das den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen genügt, zum Hauptgegenstand hat, einen öffentlichen Bauauftrag darstellt, auch wenn er eine Verpflichtung enthält, das betreffende Bauwerk zu vermieten. 
EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - Rs. C-213/13


Keine Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte ohne Zusatz "oder gleichwertig"!

Bei der Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte handelt es sich nach Ansicht der VK Sachsen-Anhalt um eine technische Spezifikation. Der Auftraggeber muss deshalb in die Beschreibung der entsprechenden Leistungsposition den Zusatz "oder gleichwertig" aufnehmen. 
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2014 - 2 VK LSA 25/13

 

Angebot einer Personenfirma: Vorname des Inhabers muss nicht angegeben werden!

Ist sich die Vergabestelle nicht sicher, wer ein Angebot abgegeben hat, muss sie vorrangig durch Auslegung ermitteln, wem das Angebot zuzurechnen ist. Ergibt sich aus Sicht des objektiven Erklärungsempfängers unter Berücksichtigung von Verkehrssitte und den konkreten Umständen des Einzelfalls eine eindeutige Zuordnung, ist das Angebot wertbar. Bei einer Personenfirma ist der Vorname kein zwingender Bestandteil des Firmennamens. Gibt eine Personenfirma ein Angebot ab, muss deshalb auch im Vergabeverfahren dem OLG München zufolge der Vorname des Firmeninhabers nicht zusätzlich genannt werden. 
OLG München, Beschluss vom 17.12.2013 - Verg 15/13


Wann ist der Ausschluss wegen des Vorwurfs einer Mischkalkulation zulässig?

Der Ausschluss eines Bieters aufgrund des Vorwurfs der Mischkalkulation ist nur dann zulässig, wenn die vom Bieter gewählte Kalkulationsweise nicht aufgrund Formulierungen im Leistungsverzeichnis vertretbar oder gar zwingend ist. Sind nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses das Beschaffen und Herstellen von Lager- und Arbeitsflächen und Zufahrtswegen zur Baustelle über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, kann ein Bieter dafür benötigte Materialien auch in dieser Position ausweisen. Das gilt auch dann, wenn er beabsichtigt, diese Materialien später zur Erfüllung anderer Positionen erneut zu verwenden, so die VK Südbayern in ihrem Beschluss vom 03.06.2014. 
VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14 

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