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ibr News - Vergabe #01/2014

Honorarwertung: Mittelwertmethode keine anerkannte Berechnungsmethode! 
Der Grundsatz der Transparenz gebietet, dass für einen Bieter erkennbar sein muss, welche Lösung optimal ist und daher Aussicht auf die Höchstpunktzahl hat. Da die Mittelwertmethode nicht allgemein bekannt ist, muss der Auftraggeber besonders darauf hinweisen, wenn er das Honorar nach dieser Methode bewerten will. Das hat die VK Bund am 21.11.2013 entschieden. 
VK Bund, Beschluss vom 21.11.2013 - VK 2-102/13

Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich! 
Wird in der Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der VOF die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, auf eine bestimmte Anzahl beschränkt, hat die Vergabestelle sich nach Auffassung des OLG München selbst gebunden und es stellt einen Verstoß gegen das Willkürverbot und das Transparenzgebot eines Vergabeverfahrens dar, wenn die Vergabestelle darüber hinaus einen weiteren Bieter zulässt. 
OLG München, Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13

Keine Vergütung für besondere VOB/C-Leistungen: Vergaberechtsverstoß! 
Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach "durch die Einheitspreise [...] jeweils sämtliche bezüglich der Erbringung der Leistungen in den verschiedenen Vertragsbestandteilen, insbesondere in der Baubeschreibung beschriebenen Leistungen abgegolten [sind], auch wenn insoweit eine ausdrückliche Bezugnahme im Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung etc. nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für die für die Erbringung dieser Leistungen erforderlichen besonderen Leistungen im Sinne der VOB/C." verstößt der VK Bund zufolge gegen Vergaberecht. 
VK Bund, Urteil vom 06.09.2013 - VK 1-73/13

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