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ibr News - Architekten und Ingenieure #01/2014

Kostenermittlung nach "falscher" DIN 276: Folge? 
Voraussetzung für die Prüfbarkeit einer Architektenschlussrechnung ist eine Kostenermittlung (HOAI 1996 § 10 Abs. 2) nach DIN 276. Im Rahmen des Geltungsbereichs von § 10 Abs. 2 HOAI 1996 muss die DIN 276 in der Fassung vom April 1981 verwendet werden. Bei Verwendung der DIN 276 in der Fassung von 1993 ist die Schlussrechnung des Architekten in aller Regel schon deshalb nicht prüfbar. Das hat das OLG Hamm entschieden. 
OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - 21 U 52/12; BGH, 25.09.2013 - VII ZR 276/12 (NZB zurückgewiesen) 

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