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ibr News - Bauvertrag #02/2014

Muss eine Zugangsfläche ein Gefälle aufweisen? 
Ob eine Hof- und Zugangsfläche einer Wohnanlage ein Gefälle zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser haben muss, kann nicht allein danach beurteilt werden, dass es in der Baubeschreibung nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Besteller ein solches Gefälle nach den dem Vertrag zu Grunde liegenden Umständen, insbesondere dem vereinbarten Qualitäts- und Komfortstandard, erwarten kann.*) 
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - VII ZR 275/12, IBR 2014, 73

"Allgemein anerkannte Regeln der Technik" sind nicht nur in schriftlichen Regelwerken enthalten! 
"Allgemein anerkannte Regeln der Technik" sind nicht ausschließlich in förmlich veröffentlichten Regelwerken niedergelegt, sondern können auch durch ungeschriebene Regeln konkretisiert werden (vgl. BGH, IBR 1995, 193 - Volltext III. 2 - m.w.N.). 
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - VII ZR 275/12, IBR 2014, 74

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