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ibr News - Bauvertrag #01/2014

"Thermische Behaglichkeit" eingeschränkt: Wintergarten mangelhaft? 
Einschränkungen der "thermischen Behaglichkeit" in einem wintergartenähnlich gestalteten Wohnraum begründen dem OLG Düsseldorf zufolge nicht ohne Weiteres die Annahme eines Werkmangels einer Fußbodenheizungsanlage bzw. die Annahme einer diesbezüglichen Aufklärungs-/Bedenkenhinweispflicht des Werkunternehmers. Auf eine Aufklärung bzw. auf Hinweise des Werkunternehmers bezüglich solcher Umstände, die nicht zu einem Mangel dessen Werkleistung führen, hat der Auftraggeber auch grundsätzlich keinen Rechtsanspruch. Nur in besonderen Ausnahmefällen können sich unter Umständen Schutz- und Sorgfaltspflichten der Vertragsparteien auch in Bezug auf nicht gewährleistungsrelevante Umstände ergeben; diese Ausnahmen sind jedoch wegen des grundsätzlichen Vorrangs des Gewährleistungsrechts eng zu fassen. 
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2013 - 22 U 67/13 

Badewannenarmatur ohne Verbrühschutz ist nicht mangelhaft! 
Bei zu heißem Badewasser handelt es sich um eine vor sich selbst warnende Gefahr. Sinn und Zweck der DIN-EN806-2, DIN 1988 ist es, so gut wie möglich vor Verbrühungen zu schützen. Bei einer Badewannenarmatur kann dieser Schutz, insbesondere von Personen, die die Gefahr nicht selbst erkennen können, auch durch Absperrhähne außerhalb der Badewanne herbeigeführt werden. Eine "klassische" Temperaturbegrenzung ist dann nicht zwingend und deren Fehlen nach Ansicht des OLG Hamm kein Mangel. 
OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2013 - 12 U 3/13

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