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Honorar- HOAI und Stufenvertrag: Hier zählt der kleine Unterschied

Bezüglich der geltenden HOAI- Fassung zählt bei Stufenverträgen der kleine Unterschied. Es kommt darauf an, ob sie sich über den Zeitpunkt oder den Entscheidungsspielraum definieren.

Räumt ein Stufenvertrag dem Bauherren bzgl. der Weiterbeauftragung des unter Vertrag stehenden Planungsbüros Entscheidungsspielraum ein, ist die zum Zeitpunkt des Abrufs der jeweiligen Leistungsphase gültige HOAI-Fassung anzuwenden. Anders sieht es aus, wenn lediglich der Zeitpunkt der Weiterbeauftragung offen ist. Denn dann stellt die bei Abschluss des Stufenvertrags gültige HOAI-Fassung die Honorarberechnungsgrundlage dar. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hat der Bundesgerichtshof am 18.2.2014 bestätigt (Az. VII ZR 350/13).

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