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AIA Büroalltag - Surfen am Arbeitsplatz: Arbeitgeber darf den Browserverlauf auswerten

Nachdem ein Arbeitsgeber auf die private Internetnutzung durch einen Arbeitnehmer aufmerksam gemacht worden war, wertete er den Browserverlauf des Betroffenen aus, ohne vorher dessen Zustimmung einzuholen. Was folgte war die fristlose Kündigung – zu Recht entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 5 Sa 657/15).

Der Fall

Ein Arbeitgeber erhielt den Hinweis, dass einer seiner Mitarbeiter auch außerhalb der Mittagspausen das Internet für private Zwecke nutze. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers wertete er daraufhin den Browserverlauf aus und stellte eine private Internetnutzung von ca. fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen fest. Es folgte die fristlose Kündigung.

Das Urteil

Nach Abwägung der beidseitigen Interessen, erklärte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für wirksam. Der Arbeitgeber habe die unerlaubte Internetnutzung nicht zu dulden. Auch ein Beweisverwertungsverbot liegt in diesem Fall nicht vor, obwohl der Mitarbeiter der Durchsicht seiner personenbezogenen Daten zuvor nicht zugestimmt hatte. Das Gericht rechtfertige seine Entscheidung mit dem Bundes-Datenschutzgesetz, das eine Auswertung des Browserverlaufs auch ohne Einwilligung erlaubt, wenn sie der Missbrauchskontrolle dient.

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