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Elektronikversicherung

Versicherbar sind Geräte der Büro-, Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Meldetechnik zum Neuwert. Portable Geräte, wie z.B. Laptops gelten sowohl auf dem Versicherungsgrundstück, als auch in der Hauptwohnung und den dorthin führenden Transportwegen des Versicherungsnehmers versichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Feuchtigkeit, Rohrbruch, Grundwasser, Überschwemmung, Windbewegung, Sturm, höhere Gewalt, Plünderung, Vorsatz Dritter, Sabotage, Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler, Vandalismus.

Die Versicherungssumme wird aus dem Gesamtneuwert aller vorhandenen Geräte zuzüglich Nebenkosten für Montage, Fracht usw. gebildet. Eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an die tatsächliche Wertentwicklung schützt vor Unterversicherung.

Wer im Büro Elektronikgeräte nur in geringen Umfang benutzt, kann den Wert der Geräte auch im Rahmen einer Büroversicherung gegen die wichtigsten Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm- und Hagel absichern. Eine separate Elektronikversicherung ist  die bessere Lösung, da sie einen weitaus umfassenderen Leistungsumfang bietet. Bei Abschluss einer Elektronikversicherung kann die Versicherungssumme der Büroversicherung um den Wert der Elektronikgeräte reduziert werden.

Nicht versicherbar sind:

  • Schäden durch Abnutzung
  • betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen eines Vollwartungsvertrages erbracht werden
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