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AIA-Praxis - Wer haftet, wenn der Bauherr mitarbeitet?

Greift ein Auftraggeber dem ausführenden Unternehmen auf der Baustelle kräftig unter die Arme, ist die Haftungsfrage für Personenschäden seitens der Berufsgenossenschaft eindeutig geklärt. Doch wie steht es um etwaige Mängel? Hier helfen vertragliche Klauseln.

Die Berufsgenossenschaft Bau empfiehlt allen Bauherren die temporäre Absicherung vor den Folgen etwaiger Baustellenunfälle mittels eines persönlichen Versicherungsschutzes. Nicht ganz so einfach gestaltet sich die Antwort auf die Frage nach der Absicherung von Baumängeln und Sachschäden.  Denn oft gibt es zwischen ausführendem Unternehmen und Bauherren keine Abgrenzung der Tätigkeiten und somit auch keine klare Zuordnung der Verantwortungsbereiche. Damit sind spätere Streitigkeiten programmiert. Hier hilft ein Vertrag, der die Zuständigkeiten eindeutig regelt und die Verpflichtung des Unternehmens zur Überwachung und Abnahme der Eigenleistungen des Auftraggebers ausschließt.

Beraten Sie Ihren Bauherrn:“ Die AIA bietet Bauherren einen Versicherungsschutz, der über das übliche Maß hinausgeht. Mitversichert sind u.a. Schäden, die durch Glasbruch, Höhere Gewalt, oder Konstruktions-, Material- und Berechnungsfehler entstanden sind. Hier erfahren Sie mehr

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