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Verkehr - Unfall mit Verkehrsschild: Nicht das aufstellende Unternehmen haftet!

Bei einem Unfall durch ein nicht sachgemäß befestigtes Verkehrsschild sollten Fahrzeughalter darauf achten, dass das aufstellende Unternehmen nicht der richtige Adressat für eine Schadenersatzklage ist. 

Der Fall: Verkehrsschild geht fliegen

Im Bereich einer Autobahnbaustelle flog einer Autofahrerin ein Verkehrsschild entgegen, das gegen die rechte Seite ihres Fahrzeugs schlug. Mit dem Argument, das Schild sei nicht ordnungsgemäß befestigt gewesen, verlangte die Frau Schadenersatz vom aufstellenden privaten Unternehmen. 

Das Urteil

Jedoch verneinte der BGH dieses Ansinnen. Denn die Klage sei bereits an der fehlenden Passivlegitimierung der Beklagten gescheitert. So sei das Unternehmen, das ohne eigenen Entscheidungs- und Ermessensspielraum auf Anordnung der Straßenbaubehörde handele, lediglich als Verwaltungshelfer in öffentlicher Amtsausübung zu betrachten – ergo im haftungsrechtlichen Sinne als Beamte. Eine Haftung des Unternehmens schied somit aus (BGH, Urteil vom 06.06.2019, Az. III ZR 124/18).

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