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Verkehrsrecht - Unfall beim Wenden: Wer muss sorgfältiger sein?

Ein Verkehrsunfall beim Wenden auf einer Kreuzung warf die Frage nach der Schuldverteilung auf, da beide Teilnehmer Sorgfaltspflichten verletzten. Letztendlich entschieden die Richter des OLG München.

Der Fall: Wendendes Auto überholt

Ein Autofahrer wollte nachts auf einer Münchener Kreuzung wenden. Obwohl er die linke von zwei Fahrspuren benutzte, scherte er vor dem Wenden nach rechts aus. Dort kollidierte er mit einem nachkommenden Autofahrer, der ihn rechts überholen wollte. Der Überholende sagte später aus, er habe das beabsichtigte Wendemanöver erkannt. Daraufhin befand das Landgericht München II eine Teilung der Haftung für angemessen – das OLG München daraufhin aber nicht.

Das Urteil

Denn die dortigen Richter bewerteten die Teilschuld als unterschiedlich schwer. Während der Wendende seine besonderen Sorgfaltspflichten beim Wenden und auch beim Spurwechseln verletzt habe, müsse sich der Überholende lediglich einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorwerfen lassen, da er das geplante Manöver erkannt, aber dennoch überholt habe. So musste der Wendende zwei Drittel des Schadens zahlen (OLG München, Urteil vom 10.05.2019, Az. 10 U 3765/18).

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