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Versicherung - Schadenbeispiel Dezember

Was war passiert?

Als Freunde der Tochter, die zu Besuch kamen, um mit dem Labradorwelpen zu spielen, die Tür geöffnet wurde, rannte der kleine Hund stürmisch auf die Kinder zu. Dabei stürzte eines der Kinder samt Handy unglücklich zu Boden und das Display sprang entzwei. Durch den offenen Türspalt entwischte der Hund sodann auf die Straße und jagte ein Kind auf Inlinern. Als das Kind bei einem versuchten Ausweichmanöver stürzte, beschädigte es ein gerade erstmals zugelassenes Fahrzeug und erlitt darüberhinaus Knochenbrüche.

Wie konnte die Versicherung helfen?

Am Tag des Hundekaufs hatte die Familie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche für die Reparaturkosten des Handys, Schmerzensgeld und die Schäden am geparkten Auto aufkam. Das war Glück im Unglück, denn ohne Versicherung hätten die Hundebesitzer, die verschuldensunabhängig haftbar sind, mit ihrem Privatvermögen für den Schadenersatz aufkommen müssen. Der beliebte Spruch „Er wollte doch nur spielen“ hätte ihnen wohl kaum geholfen.

Info

Der Halter eines Tieres haftet verschuldensunabhängig für einen durch das Tier verursachten Schaden. Für die Haftung ist es ausreichend, dass der Schaden auf der Verwirklichung eines vom tierischen Verhalten ausgehenden Risikos (sog. spezifische Tiergefahr) beruht; z.B. das Scheuen oder Durchgehen eines Pferdes; das Anspringen, Beißen eines Hundes. Das bedeutet, dass der Tierhalter auch bei nur mittelbarer Schadenverursachung des Haustieres haftbar gemacht wird.

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