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Versicherung - Die Ruhe nach dem Sturm

Was war passiert?

Familie Mustermann verwirklicht ihren Traum vom Eigenheim. Nachdem der Rohbau fast fertig gestellt war, zog Sturm Ela an Pfingsten 2014 über das Neubaugebiet. Der Sturm hat einen erheblichen Schaden am Rohbau verursacht:

  • Teileinsturz des Rohbaus
  • Flutung durch Wasser und Schlamm
  • Einsturz und Beschädigung des Baugerüstes

Wie konnte die AIA helfen?

Die Bauleistungsversicherung ersetzt den entstandenen Schaden durch den Sturm und trägt die entstandenen Kosten für die Trocknung des Rohbaus und Entsorgung des Schlamms.

Nicht versichert sind Schäden am Baugerüst.

Info:

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung genannt) umfasst grundsätzlich alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines Gebäudes. Mitversichert sind auch die als wesentliche Bestandteile einzubauenden Einrichtungsgegenstände, sowie Außenanlagen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehenen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung oder sonstiger versicherter Sachen durch

  • Höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit Dritter
  • Handlungen unbefugter oder unbekannter Personen, insbesondere Diebstahl bereits eingebauter Teile 

Der Versicherer erstattet die Kosten, die zur Schadenbeseitigung und zur Aufräumung der Schadenstätte aufgewendet werden müssen. 

Mehr zu den AIA-Versicherungsangeboten rund um unsere Bauleistungsversicherung finden Sie hier

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