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Verkehr - Schilderwald: Besser zu viel als zu wenig

Kommt es aufgrund von Straßenbauarbeiten zu einem Unfall, haftet nicht das ausführende Unternehmen, sondern die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast. Mit Urteil vom 18.06.2015 gab das Oberlandesgericht Schleswig einem gestürzten Motorradfahrer Recht.

Der Fall
Für seine während der beschleunigten Fahrt am Ende eines Kurvenbereichs aufgrund eines Sturzes auf Rollsplit erlittenen Verletzungen und Operationen verlangte ein Motorradfahrer von der Gemeinde Schadenersatz und Schmerzensgeld. Da die vor Beginn der Straßenausbesserungsarbeiten aufgestellten Warnschilder „Split“ und „Rollsplit“ zum Zeitpunkt des Unfalls bereits entfernt waren, nahm das OLG Schleswig die Gemeinde in die Pflicht.

Das Urteil
Nach Auffassung des Gerichts lag seitens der Gemeinde eine Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten vor. Die Tatsache, dass sie ein Unternehmen mit den Straßenausbesserungsarbeiten beauftragt hatte, änderte nichts an ihrem Status als Träger der Straßenbaulast. Das mehrere Kurven vor dem Unfallort aufgestellte Warnschild wurde nicht als ausreichend erachtet. Dennoch hätte es für den Motorradfahrer Warnung genug zu einer vorsichtigeren Fahrweise sein sollen. Aufgrund seines Mitverschuldens traf ihn ein Drittel der Haftungsverteilung.

 

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