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Haftung - Fehlende Sicherheitsvorkehrungen an der Baustelle: Unfall kann Arbeitgeber die Existenz kosten

Berufsgenossenschaft und die Schlamperei auf der Baustelle

Nicht zimperlich geht die Berufsgenossenschaft mit Arbeitgebern um, die die Unfallverhütungs-Vorschriften an der Baustelle folgenreich außer Acht lassen. Die geleisteten Aufwendungen für einen verunfallten Beschäftigten muss der Arbeitgeber laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg unter Umständen in voller Höhe ersetzen (Az.: 14 U 34/14)

Der Fall:
Bei seiner Tätigkeit auf einem Dach stürzte ein Arbeiter durch ein für ihn nicht sichtbares – da mit einer Dampfsperrfolie abgedecktes – fünf Quadratmeter großes Loch. Aufgrund seiner aus dem Unfall resultierenden vollständigen Erwerbsunfähigkeit und Unterbringung in einem Pflegeheim erbrachte die Berufsgenossenschaft Leistungen in Höhe von einer Million Euro, die sie anschließend von dem Arbeitgeber zurückforderte. Es obliege nämlich seiner Verantwortung, potenzielle Absturzhöhen von mehr als drei Metern mit Absturzsicherungen zu versehen sowie Dachflächen-Öffnungen von weniger als neun Quadratmetern gegen Hineinfallen oder Hineintreten zu sichern.

Das Urteil:
Nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage gab das Berufungsgericht dieser mit dem Hinweis auf eine grobe Verschuldung des Arbeitgebers statt. Das per se vorhandene Absturzrisiko sei durch das Verdecken der Öffnung mittels der aufgebrachten Dampfsperre zusätzlich erhöht worden. Der daraus resultierende Eindruck einer durchgängigen Fläche habe zu einer reduzieren Wahrnehmbarkeit geführt. Die Richter des Oldenburger Oberlandesgerichts verurteilten den Arbeitgeber zum Ersatz der bisherigen und zukünftigen Schadensleistungen der Berufsgenossenschaft. Ob der Arbeitgeber tatsächlich eine Million Euro und mehr ersetzten muss, wird die Vorinstanz, das Landgericht Oldenburg, entscheiden.

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