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Haftung bei Raub: Bankschließfach standardmäßig nicht versichert

Wer seine Wertgegenstände in einem Bankschließfach aufbewahrt, sollte diese für den Fall eines Bankraubs gut versichern.

Dies kann innerhalb einer guten Hausratpolice erfolgen. Andernfalls geht man im schlimmsten Fall leer aus – wie die 180 unversicherten Kunden einer Berliner Volksbank, die nach dem spektakulären Tunnelraub vor einem Jahr in keinster Weise für ihren gestohlenen Schmuck, ihre Goldbarren und Goldmünzen entschädigt wurden. Wertgegenstände für insgesamt 10 Millionen Euro hatten die Täter aus den 300 Schließfächern der Bank geraubt, nachdem sie sich durch einen 45 Meter langen Tunnel Zutritt in das Gebäude verschafft hatten. Die Bank muss für den Schaden nicht aufkommen, denn Schließfächer sind generell standardmäßig nicht versichert. 

Schutz auch bei außergewöhnlichen Ereignissen

Wertsachen in Bankschließfächern können im Rahmen der außergewöhnlichen Hausratdeckung „Haus & Kunst“ gegen die Gefahren Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl und Raub unkompliziert mitversichert werden. Standardmäßig umfasst die Allgefahrenversicherung Hausrat, Kunst, Schmuck und Gebäude mit einem Versicherungsschutz, der weit über die Grenzen einer herkömmlichen Deckung hinausgeht. Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, zufallsbedingte Beschädigung sowie einfachen Diebstahl sind mitversichert. Außerdem bietet die Versicherung viele Extras, die in herkömmlichen Hausratversicherungen nicht enthalten sind. Dazu gehören u.a. der Unterversicherungsverzicht, umfangreiche Entschädigungsgrenzen und der weltweite Versicherungsschutz auf Reisen. Kurze, klare Versicherungsbedingungen sowie eine schnelle und unkomplizierte Entschädigung im Schadensfall sind weitere Pluspunkte. 

Ein Angebot stellen wir Ihnen gern zur Verfügung – kontaktieren Sie unser Beraterteam telefonisch unter 0211 – 493 65-0

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