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FAQ - Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Mit dem Vertragsabschluss bestätigen Sie, alle in den Unterlagen gestellten Fragen nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet zu haben. Stellt sich nachträglich heraus, dass Ihre Angaben in den eingereichten Unterlagen nicht zutreffen, ist der Versicherer berechtigt, die Vertragskonditionen, ggfls. ab Vertragsbeginn, neu festzulegen, vom Vertrag zurück zu treten, zu kündigen oder die Anfechtung des Vertrages zu erklären. Dadurch können Sie Ihren Versicherungsschutz für einen bereits eingetretenen Schadenfall rückwirkend verlieren.

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