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FAQ – Hinweis zur Pflichtversicherung

Soweit die Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung in einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift ohne konkrete inhaltliche Ausgestaltung geregelt ist, gilt seit dem 01.01.2008 gem. § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes eine Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,- je Versicherungsfall und EUR 1.000.000,- für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Die gesetzliche Vorgabe  kann entweder durch Vereinbarung einer 4- fachen Maximierung der Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,- oder durch eine 3- fach Maximierung der Summe von EUR 340.000,- erfüllt werden.

Um Ihre optimale Lösung zur Pflichtversicherungssumme zu finden, stehe wir Ihnen gerne beratend unter der 0211 – 493 65 0 oder info[at]aia.de zur Verfügung. 

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