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AIA-Versicherung - Versteuerung von Versicherungsleistungen

Mehr als 120 Millionen Euro zahlen die deutschen Schaden- und Unfallversicherer täglich an versicherte Geschädigte aus. Handelt es sich dabei um Leistungen für steuerlich geltend gemachte Gegenstände, müssen sie dem Finanzamt gemeldet werden.

Bezüglich der Auszahlung von Versicherungsleistungen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen privat und beruflich angeschafften und genutzten Gegenständen. Ersatz für letztere ist steuerlich relevant, wenn sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht wurden. Erhält ein Firmeninhaber oder Freiberufler bspw. Schadenersatz für sein innerhalb der Betriebsausgaben angeschafftes Tablet, muss er diese komplett versteuern. Dabei ist es irrelevant, ob er die Versicherungsleistung aus der Haftpflichtversicherung eines Schädigers oder aus seiner eigenen Geschäfts- und Elektronikversicherung erhalten hat. Leistungen aus Versicherungspolicen, deren Versicherungsprämien steuerlich geltend gemacht werden, unterliegen allerdings per se der Meldepflicht an das Finanzamt. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen aus der Geschäftsinhalts- oder Betriebsunterbrechungsversicherung.

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