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AIA-Service - Unverhofft kommt oft: Sorgerechtsverfügung wissen Sie Ihre Kinder in vertrauensvollen Händen

Was geschieht mit Ihren minderjährigen Kindern, falls Ihnen etwas zustößt? Ohne vertragliche Absicherung ist rechtlich nicht etwa ein Familienmitglied oder ein Taufpate, sondern das Jugendamt für sie zuständig. Mit einer Sorgerechtsverfügung hingegen können Sie selbst bestimmen, wer sich um ihre Kinder kümmern bzw. nicht kümmern soll. Denn ungeliebte Personen können Sie vertraglich ausschließen.

Unsere Mitarbeiterin Frau Dörscheln berät Sie gerne zu dieser Thematik und sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Ein Unfall ist schnell passiert und zieht nicht selten einen Krankenhausaufenthalt, eine Rehabilitationsmaßnahme oder Kur nach sich. Für Eltern ist die Krankheit allerdings nicht nur ein medizinisches Problem, sondern hat auch Konsequenzen für die Familie. Denn wer sich nicht selbst um seine Kinder kümmern kann, möchte diese trotzdem in guten und vertrauensvollen Händen wissen. Dabei ist vielen Eltern nicht bewusst, dass im Falle der Abwesenheit sich nicht etwa ein Mitglied der Familie um das Kind kümmern darf, sondern dass die Aufgabe der Erziehung dem Jugendamt übertragen wird.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, macht es Sinn eine Sorgerechtsverfügung zu verfassen, in der Sie festlegen, welche Person im Notfall rechtlich befugt sein soll, sich im die Kinder zu kümmern – und insbesondere wer dafür unter keinen Umständen in Frage kommt. Die letztendliche Entscheidung über den Verbleib des Kindes trifft zwar das Vormundschaftsgericht, wobei deren Entscheidung jedoch nur in Ausnahmen von den Vorgaben der Sorgerechtsverfügung abweichen darf.
Die AIA steht Ihnen bei diesem sensiblen Thema zur Seite: Unsere Mitarbeiterin Frau Dörscheln berät Sie gerne zur finanziellen Absicherung der Kinder im Todesfall der Eltern, sodass Sie die für Ihre Familie sinnvollste Lösung finden.  

Mit unserem persönlichen Versicherungsschutz sind Sie bei allen Unfällen des täglichen Lebens optimal geschützt und können schnell wieder für Ihre Kinder da sein. Der Versicherungsschutz für Leib und Leben bietet die richtige Lösung  – ob Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Pflege-, Risikolebens-, Kranken(zusatz)-, oder Rentenversicherung (Altersvorsorge).
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