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AIA-Hinweis - Normänderung während der Planung erfordert Anpassung

Ändern sich im Planungsprozess die Normen, muss die Planung an die neue Norm angepasst werden. Manche Normänderungen sind sogar zwingend notwendig.

Entspricht eine Planungslösung bei Leistungserbringung dem Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik, entfällt die Baumängel-Haftpflicht des Planers auf der Grundlage einer späteren Änderung der DIN Normen. So geschehen bei einem Ingenieurbüro, das auf Basis der alten DIN 18015 Leitungen nicht auswechselbar unter Putz verlegt hatte. Bei Inkrafttreten der neuen DIN mit Stand 09/2007, die das Verlegen in Leerrohren vorsieht, bemängelte der Auftraggeber einen Planungsfehler, den das Oberlandesgericht München jedoch nicht nachvollziehen konnte (Urteil vom 15.01.2015, Az. 9 U 3395/14 Bau). Denn zum Zeitpunkt der Leistungserbringung hatte die alte DIN gegolten.

Anders verhält es sich, wenn sich die Normen während der Planung ändern. In diesem Fall muss die Planung zwecks Gewährleistung einer mangelfreien Leistung an die neue Norm angepasst werden oder die Vertragspartner müssen explizit vereinbaren, dass die Planung nicht dem veränderten Stand der a.a.R.d.T. entsprechen muss. Eine solche Vereinbarung kann jedoch nicht bei zwingend umzusetzenden Normänderungen getroffen werden. Dazu zählen neue Brandschutznormen, veränderte RLT-Richtlinien sowie aktuelle Schallschutzanforderungen bei Verkehrsanlagen.

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