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Verkehr - Wer Richtgeschwindigkeit überschreitet, haftet mit

Auch bei Autobahnabschnitten ohne Tempolimit ist die Richtgeschwindigkeit ein wichtiger Faktor: Wer schneller fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen einen Teil seines Schadens selbst zahlen. So urteilte das Wiesbadener Landgericht.

Der Fall: Auffahrunfall bei hoher Geschwindigkeit
Ein Autofahrer war auf einem Autobahnabschnitt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit ca. 170 km/h unterwegs. Vor ihm wollte ein ca. 120 km/h fahrender Verkehrsteilnehmer ein noch langsameres Fahrzeug überholen und scherte unvermittelt auf die linke Spur aus. So kam es zu einem Auffahrunfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wollte sich aber nur zu 75 % an den Unfallkosten des aufgefahrenen Geschädigten beteiligen. Dieser ging vor Gericht, um die restlichen Kosten zu erstreiten.

Das Urteil
Die Richter des Landgerichts Wiesbaden stützten jedoch die Auffassung der Versicherung: Hätte der Kläger sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehalten, hätte er den Unfall abwenden können. So argumentierte das Gericht, dass eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit eine haftungsrelevante Vergrößerung der Unfallgefahr darstelle. Eine Minderung der Haftung sei damit rechtmäßig (Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.09.2016, Az. 8 O 94/14).

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Jacqueline Dörscheln
AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
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