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AIA-Ratgeber - Baubehörde duldet fristweise unvollständigen Brandschutz

Zeigt der Brandschutz vor Inbetriebnahme einer Baumaßnahme punktuelle Mängel, muss dies nicht unbedingt eine Stilllegung nach sich ziehen. Oft kann mit der Baubehörde nach gewissenhafter Abwägung eine Duldung vereinbart werden.

Unter der Voraussetzung einer Fristvereinbarung für die Nachrüstung einzelner brandschutztechnischer Maßnahmen, für die Ausführungsmängel-Beseitigung oder den Nachtrag von Bescheinigungen und Erklärungen, kann die Baubehörde einer Inbetriebnahme, trotz eines formal und materiell bedingten mangelhaften Zustands zustimmen, sofern das Risiko einer konkreten Gefahr ausgeschlossen ist. Der Zeitraum einer Duldung bemisst sich an dem Beeinträchtigungsgrad des Brandschutzes.

Mit Durchführung einer Baumaßnahme entsteht für den Bauherrn eine Vielzahl unkalkulierbarer Risiken, die im Ernstfall seine wirtschaftliche Existenz bedrohen und das gesamte Bauvorhaben zu Nichte machen können. Zur Absicherung des Gebäudeverlustes ist daher der Abschluss einer Feuerrohbau/-Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Mit einer entsprechenden Beratung des Bauherrn erfüllen Sie zugleich einen Teil Ihrer Informationspflichten.

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