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AIA Service Schadensprophylaxe

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Argumentationshilfen die Ihre tägliche Arbeit erleichtern.

Argumentationshilfen für unsere Kunden gegenüber anderen Baubeteiligten

  •  Vertragsschluss

    Frage des Bauherrn: Warum muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?

    Antwort des Architekten:  Ein schriftlicher Vertrag hat den Vorteil, dass für alle Beteiligten die Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit eindeutig geregelt sind. Auch die zu erbringenden Leistungen sind damit klar bestimmt, so dass die Baumaßnahme reibungslos durchgeführt werden kann.

    Die schriftliche Vereinbarung kann unkompliziert durch die Verwendung anerkannter Musterverträge der Architektenkammern oder der AIA AG getroffen werden.

  •  Baukostenvereinbarung

    Frage des Bauherrn: Warum können wir nicht im Vertrag eine feste Bausumme vereinbaren?

    Antwort des Architekten:  Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegen viele Informationen noch nicht vor.  So ist noch nicht bekannt,  welche Bodenverhältnisse der Bodengutachter feststellt und welche Gründungs- und Abdichtungsmaßnahmen danach erforderlich sind. Auch Planungsergebnisse von Sonderfachleuten können Einfluß auf die Baukosten haben. Es kann daher auch nur eine überschlägige Berechnung der anfallenden Kosten für das Bauvorhaben erfolgen. Ich werde Sie auf jeden Fall zeitnah über die aktuelle Kostenentwicklung informieren. Zur Optimierung der Kostensicherheit verwende ich zudem ein bewährtes Kostenkontrollprogramm

  •  Fristen

    Frage des Bauherrn: Was spricht gegen einen verbindlichen Fertigstellungstermin im Vertrag?

    Antwort des Architekten: Die zeitliche Realisierung eines Bauvorhabens hängt von vielen Faktoren ab, auf welche auch ich nicht immer einen Einfluss habe. Wenn wir z.B. einen harten Winter haben, kann es sein, dass wir längere Zeit nicht arbeiten können. Oder stellen Sie sich vor, dass ein kleineres Unternehmen abspringt oder in Insolvenz gerät.  Dann haben wir einen Baustillstand, weil erst nach einem Ersatzhandwerker gesucht werden muss.  Oder ich stelle fest, dass ein Unternehmer fehlerhaft arbeitet. Dann muss er seine Leistung nachbessern. Dadurch können aber ggf. Folgegewerke nicht mit der Arbeit beginnen. Ich kann Ihnen daher nicht versprechen, zu einem bestimmten Termin fertig zu sein.  Aber Sie können sicher sein, dass ich alles mir Mögliche tun werde, damit die Baustelle reibungslos läuft. Ich empfehle Ihnen aber auf jeden Fall in den Verträgen mit den Unternehmen Fertigstellungsfristen zu vereinbaren und Vertragsstrafen für den Fall des Verzuges vorzusehen. Das Wetter müssen wir ja so nehmen, wie es kommt.

  •  Bodengutachten

    Frage des Bauherrn: Brauchen wir unbedingt ein Bodengutachten? Es gibt doch schon eins vom Nachbarn.

    Antwort des Architekten: Die Einholung eines Bodengutachtens ist zwingend für die Bemessung der Tragfähigkeit des Bodens sowie zur Beurteilung der zu erwartenden Wasserbelastung  erforderlich.  Obwohl das Nachbargrundstück nicht weit weg ist, können dort die Bodenverhältnisse schon ganz anders sein. Daher bestimmt auch die einschlägige Bauvorschrift, dass das Baugrundgutachten bauvorhabenbezogen eingeholt werden muss. Erkenntnisse aus der Nachbarschaft, Aussagen Dritter oder eine Inaugenscheinnahme der geöffneten Baugrube sind ungeeignet und reichen keinesfalls aus. Ein Baugrundgutachten ist auch nicht teuer - ein Haus, was voller Risse ist oder im Wasser steht, ist hingegen nur sehr aufwändig zu sanieren. Im Einzelfall kann es sogar sein, dass das Gebäude nicht mehr zu retten ist. Ich werde Ihnen ein Angebot für ein Bodengutachten zukommen lassen. Die AIA AG bietet dies zu sehr günstigen Konditionen an.

  •  Bauüberwachung

    Frage des Bauherrn: Müssen Sie so oft auf die Baustelle kommen? Reicht nicht eine Bauüberwachung auf Abruf?

    Antwort des Architekten: Nur durch eine sorgfältige Bauleitung können wir sicherstellen, dass die Arbeiten auch ordentlich ausgeführt werden. Als Architekt muss ich daher die Möglichkeit haben, jederzeit, wenn ich es für nötig halte, die Gewerke und deren Baufortschritt zu kontrollieren. Nur so kann ich die notwendigen Anweisungen auf der Baustelle erteilen. Es muss zudem sichergestellt sein, dass die Gewerke lückenlos ineinander greifen und diejenigen Arbeiten, die dem Nachfolgegewerk als Grundlage dienen, korrekt ausgeführt sind.

    Kommt es zu einem Streit über einen Mangel, ist das Wichtigste ein lückenlos geführtes Bautagebuch. Das kann ich aber nur dann erstellen, wenn ich auch regelmäßig auf der Baustelle bin. Je öfter ich Baustellenbesuche durchführe, desto mehr kann ich sehen, dokumentieren und Mängel schon im Zeitpunkt des Entstehens verhindern. Bestimmte Mängel können -  wenn sie nicht schon auf der Baustelle entdeckt werden – erst sehr viel später, d.h. Jahre nach dem Einzug, zu Tage treten. Dann ist es sehr hilfreich, wenn man auf ein gut geführtes Bautagebuch zurückgreifen kann.  Zudem muss ich befürchten, dass ich meinen Versicherungsschutz verliere, wenn ich mich auf eine Bauüberwachung nur auf Abruf einlasse. 

  •  Eigenleistung des Bauherrn

    Frage des Bauherrn: Dafür brauchen wir doch keinen Unternehmer, das kann ich doch selbst erledigen?

    Antwort des Architekten: Ich habe nichts dagegen, wenn Sie die Wände streichen oder tapezieren, aber alles andere sollten fachlich dazu ausgebildete, qualifizierte Handwerker machen. Bauen ist gerade im Zeitalter des Energiesparens eine hochkomplexe Sache geworden. So können schon die  kleinsten Fehler bei der Ausführung  zu großen Feuchtigkeits- und Schimmelschäden führen. Auch kann es zu Schäden infolge von Abstimmungsproblemen mit anderen Gewerken kommen. Häufig baut die Leistung eines Handwerkers auf der Vorleistung eines anderen Unternehmers auf. Hier sind Erfahrung und qualifiziertes Fachwissen erforderlich, um einen reibungslosen Übergang von einer Leistung zur anderen zu gewährleisten.

    Die Ersparnis, die man auf den ersten Blick in der eigenen Leistung sieht, steht in keinem Verhältnis zu den Risiken und möglichen Schäden. Außerdem verlangt die Rechtsprechung, dass ich bei der Erbringung von Eigenleistungen dauerhaft vor Ort bin – quasi jede Stunde, die Sie arbeiten. Das kann ich aber nur mit einer zusätzlichen Vergütung. Im Ergebnis wird es daher nicht billiger.

  •  Schwarzarbeit

    Frage des Bauherrn: Kann der Unternehmer nicht auch ohne Rechnung arbeiten?

    Antwort des Architekten: Ganz abgesehen davon, dass Schwarzarbeit strafbar ist, haben Sie bei Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Gewährleistung, d.h., wenn der Unternehmer etwas falsch macht, haben Sie Pech gehabt. Zwar hat der Handwerker dann auch keinen Anspruch auf den Werklohn, aber nicht selten ist der Schaden viel höher als die Handwerkerrechnung. Und ich setze obendrein noch meinen Versicherungsschutz aufs Spiel, wenn ich das mitmache. Im Ergebnis sind wir daher alle Verlierer.

  •  Billige Alternativlösung des Unternehmers

    Frage des Bauherrn: Können wir nicht die billigere Alternativlösung des Unternehmers umsetzen?

    Antwort des Architekten: Die billigere Alternativlösung können wir nur machen, soweit auch diese Variante den Regeln der Baukunst entspricht, d.h. die  allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt sind, insbesondere die DIN- und Herstellervorschriften beachtet werden. Ist das nicht sichergestellt, dann haben wir alle - Sie, der Unternehmer und ich -  ein großes Problem, wenn später ein Mangel auftritt. Denn Bauen entgegen der DIN-Vorschriften ist grundsätzlich nicht versichert. Dies gilt nicht nur für meine Versicherung, sondern auch für die Versicherung des Unternehmers. Wir stehen also im Schadenfall ohne jegliche Versicherung da. Das wollen weder der Unternehmer noch ich.

  •  Beauftragung von Unternehmen | Abweichung von DIN Vorschriften

    Frage des Bauherrn: Warum nehmen wir nicht den Unternehmer mit dem günstigsten Angebot?

    Antwort des Architekten: Bei einem Unternehmer zählen nicht nur der Preis, sondern auch die fachliche Qualifikation sowie die Referenzen, die ein Unternehmen nachweisen kann. Das Unternehmen kann billig sein, aber dafür schlechte Arbeit abliefern. Das bringt im Ergebnis einen größeren finanziellen Verlust, als wenn man direkt eine Firma mit ausgebildeten Fachkräften beauftragt. Das ist wie im Alltag: „Billig kauft man immer zweimal“. 


    Frage des Bauherrn: Wieso soll der Unternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen?

    Antwort des Architekten: Wir sollten unbedingt darauf achten, dass das Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Das macht die Abwicklung im Schadenfall einfacher. Zudem ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zumindest  ein Indiz dafür, dass eine Firma handwerklich sauber arbeitet. Denn keine Versicherung würde ein Unternehmen versichern, welches zu viele Schäden verursacht. Das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie daher – ebenso wie meine Berufshaftpflichtversicherung – als besondere Sicherheit und als ein beachtenswertes Qualitätsmerkmal ansehen. Und sollte der Unternehmer insolvent werden, so könnten Sie im Schadenfall zumindest auf die Betriebshaftpflichtversicherung zurückgreifen.  Zwar deckt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht alles ab – die reinen Gewährleistungsschäden bleiben außen vor – doch leistet die Versicherung bei Mangelfolgeschäden und diese können auch erheblich sein, wenn man  beispielsweise  an Schimmelsanierungen denkt. Wir sollten uns daher von den beauftragten Unternehmen unbedingt die Betriebshaftpflichtversicherung mit aktuellem Datum vorlegen lassen.

  •  Baugenehmigung

    Frage des Bauherrn: Warum müssen wir auf die Baugenehmigung warten? Können wir nicht schon ohne Baugenehmigung anfangen?

    Antwort des Architekten: Wenn wir ohne die erforderliche Baugenehmigung anfangen, wird die Baubehörde den Bau stilllegen und vielleicht sogar den Rückbau anordnen. Auch kann es im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung noch zu Auflagen kommen; eventuell müssen wir dann etwas umplanen und dann bereits ausgeführte Arbeiten aufwendig korrigieren.   Zudem kann gerade beim Bauen im Bestand der Bestandsschutz entfallen und wenn das Gebäude  dann schon ganz oder teilweise abgerissen ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, das rückgängig zu machen und wir können nicht einmal mehr den alten Zustand herstellen.

    Es drohen in allen Fällen erhebliche finanzielle Verluste, die von keiner Versicherung gedeckt sind. 

  •  Lüftungsanlage

    Frage des Bauherrn: Wofür brauchen wir eine Lüftungsanlage? Lüften kann ich doch selber?

    Antwort des Architekten: der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwischenzeitlich eine einzuhaltende Bauvorschrift geworden. Denn die Gebäude sind durch das energiesparende Bauen so dicht geworden, dass kaum noch ein Luftaustausch von alleine stattfinden kann. Ohne Lüftungsanlage müssen Sie also selbst dafür sorgen. Ordnungsgemäß lüften heißt aber, über den Tag verteilt mindestens 5 Mal  15 min Stoßlüften. Nun sind aber viele Bewohner, ob Eigentümer oder Mieter, nicht den ganzen Tag zuhause; sie gehen zur Arbeit oder fahren in Urlaub. Es wird also kaum jemandem gelingen, diese Anforderungen zu erfüllen. Nachdem sich in einer Vielzahl von Fällen gezeigt hat, dass unzureichendes Lüftungsverhalten gerade in gut gedämmten Gebäuden nach kurzer Zeit zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung geführt hat, ist der Einbau einer Lüftungsanlage zwingend vorgeschrieben worden. Denn Schimmel bedroht unmittelbar die Gesundheit, besonders von Kindern und Säuglingen, aber natürlich auch von Erwachsenen.