Juni 2026

Urheberrecht - KI-Stilisierung von Fotos: Urheberrechtsverletzung?

Wer als Architekt professionelle Fotos eines Bauprojekts erstellen lässt und diese später per KI bearbeitet und stilisiert, verletzt nicht unbedingt die Urheberrechte der Fotografin. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat genauer hingesehen.

Der Fall: Geschütztes Foto stilisiert
Ein Architekturbüro hatte Bilder einer professionellen Fotografin beauftragt und erhalten. Eines der Bilder bearbeitete der Kunde mit Hilfe von KI, indem er es unter anderem mit einem Stilfilter versah und veröffentlichte es auf seiner Homepage. Darin sah die Fotografin eine Urheberrechtsverletzung, vor allem des Vervielfältigungsrechts. Sie klagte.

Das Urteil
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb sie jedoch erfolglos. Der entscheidende Aspekt war für die Richter, ob der Kunde kreative Fotoelemente der Urheberin – beispielsweise Bildkomposition, Perspektive, Wahl des Ausschnitts oder Licht – so übernommen hatte, dass sie wiedererkennbar waren. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben. Somit lag keine Vervielfältigung eines geschützten Werks vor (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2026, Az. I-20 W 2/26). 

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