PRIVATRECHTSSCHUTZ
FÜR ARCHITEKTEN
UND INGENIEURE

News

Berufsrecht - Kardinalspflichtverstoß: Der vorgespielte Bauleiter

Wer als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Erklärungen als Bauleiter abgibt, ohne als solcher beauftragt und tätig zu sein, verstößt eklatant gegen…

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Arbeitsrecht - Kundin wünscht männlichen Architekten: Worauf Arbeitgeber jetzt achten sollten

Gleichbehandlung ist Gesetz: Wenn eine Kundin eine Mitarbeiterin aufgrund ihres Geschlechts als Beraterin ablehnt, kommt es auf ihren Arbeitsgeber an.…

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Haftung - Fachplaner fehlt. Ist das ein Problem des Architekten?

Entsteht ein Schaden durch das versäumte Hinzuziehen eines Fachplaners seitens des Auftraggebers, kann dies auf den Architekten zurückfallen – je…

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Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

Privat­haftpflicht­versicherung

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Risiken! Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen für Sachschäden, aber auch Vermögensverluste und Personenschäden.

Persönliche Vorsorge

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser Persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge, z.B. die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und die Unfallversicherung.

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